- Die Immobilie im Kölner Norden war inseriert als „in ruhiger Lage liegend”. Der Fluglärm führte dann allerdings zur Klage des neuen Eigentümers.
- Mehrere lärmgeplagte Kölner wollen nun ihre Kräfte bündeln und gegen den Fluglärm vorgehen. Die Hintergründe.
Niehl/Longerich – Dass der Fluglärm im Kölner Norden nicht nur ein „gefühltes“, sondern ein reales Problem ist, dürfte ein Ereignis, das sich vor einiger Zeit abspielte, untermauern.
Ein Anwohner von Niehl hatte sein Haus verkaufen wollen; nachdem der Käufer aber Fluglärm reklamiert hatte, musste der Kauf rückabgewickelt werden. „Das Haus war inseriert als in sehr ruhiger Wohngegend liegend“, heißt es aus Kreisen des Niehler Bürgervereins. Ein Gericht hatte in Niehl jedoch einen nächtlichen Lärmpegel von 72 Dezibel gemessen – für eine ruhige Wohngegend tolerabel laut Lärmschutzgesetz sind nur 50 Dezibel. „Das Gericht veranlasste daraufhin die Messung und folgte der Sichtweise des Klägers“, heißt es weiter. Der Immobilien-Eigentümer selbst möchte mit dem Fall nicht in Erscheinung treten.
Fluglärm in Köln: Bürger wollen Kräfte bündeln
Mehrere lärmgeplagte Bürger wollen nun ihre Kräfte bündeln: Mitglieder der Bürgervereine von Niehl und Longerich, sowie Privatpersonen aus Esch und Nippes, haben sich unter Moderation der Nippeser Vize-Bezirksbürgermeisterin Regina Bechberger zusammengesetzt, um eine „Ortsgruppe Köln-Nord“ der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn zu gründen. Der Niehler Bürgerverein (NBV) ist – bisher als Einzelmitglied – bereits seit 2016 in der Initiative vertreten, die bisher mehrheitlich aus Kommunen und Vereinen aus den rechtsrheinischen Gebieten Kölns und des Rhein-Sieg- sowie Rheinisch-Bergischen Kreises besteht.
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Seit 2017 betreibt der Niehler Verein eine geeichte Mess-Station auf dem Haus des Dachdeckermeisters und Vorstandsmitglieds Stephan Schug.
„Die Initiative ist aus der Bürgerschaft gekommen“, erläutert Bechberger. „Auf einmal haben mich viele Leute angeschrieben wegen Fluglärm – selbst aus Nippes, wo man eigentlich denkt, dass der Stadtteil nicht ganz so stark betroffen ist wie Niehl oder Longerich“, so Bechberger. Die Lärmschutzgemeinschaft habe zur Gründung einer gemeinsamen Ortsgruppe geraten. Die ersten beiden Treffen fanden im Lokal Gernot’s am Schillplatz statt; nach zehn Gästen zum Auftakt waren es beim zweiten Mal bereits 20. Bechberger: „Vor allem die nächtlichen Passagierflüge haben über die Jahre enorm zugenommen, und die müssen wirklich nicht sein.“ Ein weiteres Treffen des Lärmschutz-Netzwerks ist für Samstag, 7. Dezember, 14 Uhr, geplant; als Ort wurde wiederum das „Gernot’s“ gewählt.
Flughafen Köln/Bonn hat kein Nachtflugverbot
Der Flughafen Köln/Bonn, dessen Passagierzahlen, Flugbewegungen und Frachtaufkommen seit 2013 steigen und der 2018 mit knapp 13 Millionen Passagieren und rund 860.000 Tonnen Fracht jeweils Allzeit-Rekorde erzielte, ist einer der wenigen Verkehrsflughäfen in Deutschland ohne Nachtflugverbot. Erst 2008 wurde die Befreiung des Airports vom Verbot bis 2030 verlängert. Die nördliche der zwei Haupt-Landeanflugbahnen beginnt in etwa über Niehl und Longerich; mehrere Einflugschneisen bündeln sich hier, bevor der rund 17 Kilometer lange, schnurgerade Sinkflug zur Landebahn beginnt.
Ob diese Anflugroute genutzt wird, oder aber die südliche (über Westerwald und Rhein-Sieg-Kreis) beziehungsweise der östliche Anflug (übers Bergische Land, auf die bei besonders heftigen westlichen Winden genutzte „Querwindbahn“), entscheiden die aktuellen Windverhältnisse.
Die Maschinen müssen nämlich aus Sicherheitsgründen gegen den Wind starten und landen: Beim Start verleiht der Gegenwind den Maschinen mehr Auftrieb; bei der Landung „bremst“ er die Flieger ein wenig ab. Eine Routen-Verlegung ist laut Flughafen nicht möglich, da die Lande-Anflugsbahn exakt gerade verlaufen müsse.
Auch beim Flughafen registriert man die zunehmende Aktivität von Fluglärmgegnern im Kölner Norden. „Wir hatten in letzter Zeit sehr viel Betrieb aus dieser Anflugrichtung, das war wetterbedingt, durch die vorherrschende Windrichtung“, erläutert Martin Partsch, Leiter der Nachhaltigkeits- und Umland-Kommission des Flughafens. „Wir sind aber an verschiedenen Verfahren dran, den Lärm zu mindern. Neue Techniken zur Lärmreduzierung, etwa leisere Maschinen und Anflugverfahren, sind in Erprobung.“ Ganz abstellen könne man den Fluglärm aber natürlich nicht.
Fluglärm in Köln: Route bei Starts und Landungen kann wechseln
Die Start- und Landebahn 14 ist die meistgenutzte des Köln-Bonner Flughafens. Es handelt sich um die zwei parallelen Hauptbahnen (14L bzw. 14R), die von Nordwesten her angeflogen werden. Falls West- oder Nordwestwind herrscht, werden diese Landebahnen von Südosten her – über den Rhein-Sieg-Kreis – angeflogen, was aber seltener der Fall ist. Aus dieser Anflugrichtung sind die Start- und Landebahnen mit der Kennung 32L bzw. 32R nummeriert, es handelt sich aber – wie gesagt – baulich um ein- und dieselben Pisten.
Im Jahr 2018 entfielen laut des Flughafen-Jahresberichts 53 Prozent der Starts und 41 Prozent der Landungen auf die 14er-Bahnen; die Flugzeuge flogen in jenen Fällen also über den Kölner Norden und rechtsrheinischen Osten hinweg. Dem gegenüber entfielen 31 Prozent der Starts und 32 Prozent der Landungen auf die Gegenrichtung aus dem Süden, also die Start- und Landebahn 32. Der Rest der Starts und Landungen entfiel auf die deutlich seltener, bei stärkeren Ost/Westwinden genutzte „Querwindbahn“ .
Im zurückliegenden Oktober 2019 war die Nutzung der 14er-Bahn, aufgrund der vorherrschenden Südost-Windverhältnisse, besonders stark. Für 79 Prozent der Starts und 66 Prozent der Landungen wurde sie genutzt – das deckt sich mit der in jüngster Zeit deutlich gestiegenen Fluglärm-Wahrnehmung im Kölner Norden.
Jeweils rund 72.000 Starts und Landungen gab es im vergangenen Jahr am Flughafen zu verzeichnen. Davon fanden knapp 21.000 Starts und 24.000 Landungen zwischen 22 und 6 Uhr statt, darunter 16.000 Starts und 13.000 Landungen zwischen 0 und 5 Uhr – die an den meisten anderen Flughäfen, wo ein Nachtflugverbot gilt, als besonders geschützte „Kernruhezeit“ gilt.