Der Streit um die Berichterstattung zu einer umstrittenen Beförderung eines Pfarrers ging in Köln in die nächste Runde.
Klage gegen „Bild-Zeitung“Kardinal Woelki bekommt recht – aber auch scharfe Kritik der Richter
Die Beförderung eines Pfarrers in ein herausgehobenes Kirchenamt im Jahr 2017 war am Donnerstag erneut Thema eines Zivilprozesses. Der Pfarrer hatte im Jahr 2001 am Hauptbahnhof einen sexuell motivierten Kontakt zu einem 16 Jahre alten Stricher. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) geht es nun wieder um die Frage, was der Kölner Kardinal Rainer Woelki vor der Beförderung davon wusste.
Köln: Wirbel um Polizeiwarnung vor Pfarrer im Jahr 2001
Die „Bild-Zeitung“ hatte in einem Artikel aus dem Mai 2021 unter anderem behauptet, Woelki habe Kenntnis von einem brisanten Polizeivermerk gehabt, der sich in der Personalakte des Pfarrers befunden hatte. Er enthielt eine Warnung, den Geistlichen aufgrund einer Wiederholungsgefahr nicht mehr in einem Bereich einzusetzen, wo er Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben könnte.
Der Kölner Erzbischof hatte stets bestritten, die Personalakte des Pfarrers gekannt zu haben und klagte daher mit Hilfe von Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker gegen diese sogenannte „ehrenrührige Tatsachenbehauptung“ der „Bild“-Zeitung. Hätte er von der Polizeiwarnung gewusst, dann hätte es die umstrittene Beförderung nicht gegeben, hatte Woelki verlauten lassen.
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Kölner Oberlandesgericht will Woelki erneut Recht geben
Nachdem das Landgericht dem Kardinal in erster Instanz recht gegeben hatte, kam es nun zur von der „Bild“ angestrebten Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht. Die Richterin gab hier die erste Einschätzung ab, dem Urteil des Landgerichts folgen zu wollen. Die Klage drehe sich ausschließlich darum, ob Woelki bestimmte Dokumente gekannt habe. Und das sei eben nicht bewiesen worden.
Es gehe gerade nicht darum, ob Woelki überhaupt Kenntnis von dem Geschehen hatte, was dieser selbst im Zeugenstand des Landgerichts „die Sache am Hauptbahnhof“ genannt hatte. Hier sei ihm versichert worden, dass sich der Pfarrer seit vielen Jahren gut bewährt habe, hatte der Erzbischof ausgesagt. Weitere Gerüchte wie „Saunagänge mit Leuten“ hätten sich indes nicht bewahrheitet.
Richter mit Kritik: „Man hätte schon maximal sensibilisiert sein können“
Die Richterin und ihre Beisitzer waren sich aber einig, dass es naheliegend gewesen wäre, sich als Behördenleiter vor einer Beförderung die Personalakte anzuschauen. „Man hätte schon maximal sensibilisiert sein können, der Bahnhofsvorfall war ja bekannt und es gab ein Bündel an Gerüchten“, übte ein Richter scharfe Kritik. Doch um dieses offenkundige Versäumnis Woelkis geht es im Prozess nicht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt parallel gegen Woelki wegen des Anfangsverdachts der falschen Versicherung an Eides statt und des Meineids in dieser Sache. Der Kardinal bestreitet alle Vorwürfe. Das Oberlandesgericht hat die Ermittlungsakte beigezogen, braucht sie laut Richterin für eine Entscheidung aber derzeit nicht. Ein Verkündungstermin wurde für den 25. April bestimmt.