Elena Kolbasnikova hatte Deutschland vor wenigen Monaten verlassen.
Urteil in AbwesenheitLandgericht Köln bestätigt Geldstrafe für Putin-Aktivistin Kolbasnikova
Mit einem Urteil in Abwesenheit hat das Kölner Landgericht am Mittwoch eine in erster Instanz am Amtsgericht ergangene Geldstrafe gegen die Kölner Putin-Unterstützerin Elena Kolbasnikova bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte der pro-russischen Aktivistin, die Deutschland mittlerweile verlassen hat, die öffentliche Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vorgeworfen.
Köln: Aktivistin Elena Kolbasnikova bleibt Prozess fern
Unter dem Aktenzeichen 153 NBs 46/23 fand sich am Vormittag auf der Anklagebank in Saal 216 des Kölner Justizgebäudes nur Verteidiger Markus Beisicht ein. Der Jurist erklärte, nach der öffentlich erfolgten Ladung zum Termin Mitte Juli mit seiner Mandantin telefoniert zu haben. Zu diesem Zeitpunkt habe sich die 49-Jährige laut eigener Aussage im russischen Kaliningrad aufgehalten.
Im Vorfeld hatte Beisicht dem Vorsitzenden Richter Thomas Quast berichtet, dass Kolbasnikova zur Neuauflage des Prozesses nicht erscheinen wolle und werde. An der eingelegten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts – Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro) – vom Juni vergangenen Jahres halte sie aber fest. Daher setzte Richter Quast einen Verhandlungstermin an.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Prozess nach Messerstich Junger Leverkusener soll Kontrahent mit dem Tod gedroht haben
- Kölner Wegerechtsstreit Straßeneigentümer wehrt sich gegen Umwidmung – Posse geht weiter
- Rheinischer Drogenkrieg 21-Jähriger soll beim Marihuana-Diebstahl beteiligt gewesen sein
- „Keinen Zweifel an Tötungsabsicht“ Richterin begründet geringe Haftstrafe für Rheindorfer Messerstecher
- „Skrupellos“ So begründet der Richter das Mordurteil im Fall Dara K. – wieder Tumult im Gerichtssaal
- Landgericht Köln Frechener soll Kindern für Sex Geld gegeben haben
- A3-Tragödie Kölner Justiz geht offenbar Weg des geringsten Widerstandes
Kölner Landgericht: Richter bestätigt Geldstrafe
Im Gerichtssaal erklärte der Richter, dass Kolbasnikowa sich nicht ausreichend entschuldigt habe. Dafür braucht es ein ärztliches Attest oder Gründe, die eine Anreise nach Deutschland unmöglich machen, etwa ein offener Haftbefehl. Der läge nicht vor, zumal ansonsten auch die Möglichkeit des freien Geleits bestanden hätte – dann darf ein Beschuldigter unbehelligt an- und wieder abreisen.
Auf Antrag der Staatsanwältin verwarf der Richter daraufhin die Berufung. Es sei das gute Recht eines jeden Angeklagten, gegen eine Verurteilung vorzugehen, aber dann müsse er auch erscheinen, sagte Richter Quast.
Köln: Russischen Angriffskrieg in Interview gebilligt
In einem Interview hatte die Aktivistin geäußert, dass Russland kein Aggressor sei, sondern mit dem völkerrechtswidrigen Einmarsch helfe, den Krieg in der Ukraine zu beenden. „Das ist die herrschende Auffassung im Westen, dass Russland der Aggressor ist“, hatte der Anwalt in einer ersten Berufungsverhandlung im April erklärt. In Russland sehe man das nicht so. Beisicht sprach von der Region Donbass, Russland sei einem Hilferuf einer abspaltungswilligen Bevölkerung gefolgt. Der Richter wollte dazu einen Völkerrechtler hören, wozu es nun nicht mehr kam.
Ein umfassender Angriffskrieg auf die gesamte Ukraine sei nach Aktenlage nicht gerechtfertigt, erklärte Richter Quast in der Urteilsbegründung. Der Richter äußerte die Befürchtung, dass es nach der Eskalation im Westen Russland noch weitere Hunderttausende Tote und Vertriebene geben werde. „Das ist ein unfassbares Leid, und es ist überhaupt nicht absehbar, dass dort bald Frieden einkehrt“, sagte der Richter abschließend.
Weitere Anklage gegen Kolbasnikova und Ehemann
Demnächst sollte sich Kolbasnikova eigentlich einem weiteren Verfahren stellen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr und ihrem ebenfalls ausgereisten Ehemann vor, illegal Bargeld, Funkgeräte und weitere militärische Güter in die Donbassregion ausgeführt haben. Auch wird ihr das Zeigen eines Davidsterns in den russischen Farben als Volksverhetzung ausgelegt.
Sollte Kolbasnikova zum Prozess vor dem Amtsgericht ebenfalls nicht erscheinen, wovon nach jetzigen Stand auszugehen ist, kann aufgrund des Verbrechenstatbestands jedoch kein Urteil in Abwesenheit ergehen. Dann wäre etwa ein internationaler Haftbefehl möglich.