Der Angeklagte war bei dem Unglück mit seinem BMW zu schnell unterwegs.
Fußgänger angefahrenMann in Prozess um fahrlässige Tötung zu Geldstrafe verurteilt
Tragisch – dieses Wort kehrte mehrfach wieder im Prozess um fahrlässige Tötung, der am Dienstag im Amtsgericht stattfand. Es ging um einen Unfall, der am 2. Juni 2023 einen Mann Mitte 30 aus Baden-Württemberg, der mit einer Gruppe in der Kölner Altstadt unterwegs war, das Leben kostete. Auf der Anklagebank saß Markus T. (Name geändert), ein Fliesenleger, der am Abend jenes Tages mit seinem BMW X5 auf dem Weg ins Rechtsrheinische war.
Von der Pipinstraße her kommend, steuerte er die Deutzer Brücke an. Es war gegen 20 Uhr, als der Mann aus Süddeutschland zwischen dem Hotel Maritim und der Bushalteschleife Heumarkt eine Absperrkette überstieg, um über die Fahrbahn auf die andere Seite zu laufen, statt den nahen Fußgängerüberweg zu benutzen; dabei achtete er zu wenig auf den fließenden Verkehr. Vom BMW des Angeklagten erfasst, wurde er durch die Luft geschleudert und landete mit dem Kopf auf dem Asphalt. Im Krankenhaus erlag er seinen Verletzungen.
Verteidiger wird laut im Gericht
„Das ist ein absolut tragischer Unfall. Bis heute ist das schwer für mich zu verstehen“, sagte der Anklagte. Immer wieder habe er die Bilder vor Augen. Ihm gegenüber, auf der anderen Seite des Saals, saßen als Nebenkläger die Mutter, die Schwester und der Bruder des Opfers, begleitet von ihrem Anwalt. Was Markus T. und sein Verteidiger Gottfried Reims zur Frage der Schuld sagten, fassten Staatsanwältin und Amtsrichter als geständige Einlassung auf: Der Angeklagte sei zu schnell gefahren, und habe zu spät reagiert.
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Reims, der zum sichtlichen Unverständnis der Angehörigen wiederholt laut wurde, schränkte bei der Frage nach der Vermeidbarkeit des Unglücks ein, sein Mandant habe keinen Anlass gehabt, an der fraglichen Stelle einen plötzlich über die Straße laufenden Fußgänger zu erwarten. Außerdem echauffierte der Anwalt sich darüber, die Anklage unterschlage, dass ein Audi A4 mit im Spiel gewesen sei. Die Ermittler hätten es versäumt, dem weiter nachzugehen. Markus T. hatte sich vage das Kennzeichen des Wagens gemerkt. Offensichtlich ein falsches: Bei der Halterabfrage sei er auf einen Ford Mondeo gestoßen, sagte Amtsrichter Ingo Klenner.
Auf dem Video einer Überwachungskamera, die das Geschehen knapp vor der Unfallstelle festgehalten hat, ist tatsächlich ein Audi A 4 auf der Parallelfahrbahn in gleicher Richtung zu sehen. Doch er spiele keine nennenswerte Rolle, sagte der Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle, der gehört wurde. Das Auto habe die Sicht des Angeklagten nicht entscheidend behindert. Aus den Fahrdaten, die das Airbag-Steuergerät des BMW gespeichert hat, ergebe sich, dass T. zum Zeitpunkt des Aufpralls mit 75 Kilometern pro Stunde gefahren sei. Vorgeschrieben sind dort 50.
Als Strafmaß setze der Richter 150 Tagessätze à 50 Euro, also 7500 Euro fest. Für den Angeklagten spreche, dass er den Vorwurf eingeräumt habe und nicht einschlägig vorbestraft sei. Überdies treffe das Opfer, das sich „nicht verkehrsgerecht“ verhalten habe, eine Mitschuld, sagte Klenner. Allerdings hätte Markus T. aufmerksamer und darauf gefasst sein müssen, dass sich an der belebten Stelle Fußgänger nicht regelkonform verhalten könnten. „Nehmen Sie das Urteil an?“, fragte der Richter an Verteidiger Reims gewandt. „Nein“, lautete die Antwort. Zum Schluss ging Markus T. zu den Angehörigen hinüber, gab jedem lange die Hand und sprach ein paar Worte.