Der beschuldigte Familienvater hatte sich laut Gericht in einer für ihn ausweglosen Situation befunden.
Kölner muss lebenslänglich ins GefängnisGeliebte erschossen, weil Ehefrau die Scheidung wollte
Für den Mord an seiner Geliebten muss der zweifache Familienvater Mehmet B. (37) aus Ossendorf lebenslang ins Gefängnis. Das entschied am Donnerstag das Kölner Landgericht und verschärfte damit ein in erster Instanz ergangenes Totschlag-Urteil von lediglich elf Jahren Haft. Laut dem Vorsitzenden Richter Peter Koerfers hat der Angeklagte sein Opfer planvoll und heimtückisch im Auto erschossen. Auslöser sei ein kurz zuvor gestellter Scheidungsantrag der Ehefrau gewesen.
Köln: Ehefrau schickte Scheidungsantrag per WhatsApp
„Ihm wurde klar, dass er die Beziehung zur Geschädigten nicht fortsetzen konnte“, sagte Richter Koerfers in der Urteilsbegründung in Saal 7 des Kölner Justizgebäudes. Durch das Scheidungspapier, das ihm die Ehefrau per WhatsApp per Kopie hatte zukommen lassen, habe ein Zerbrechen der Familie gedroht. „Er wollte und musste seine Geliebte loswerden“, so der Richter, der Druck habe sich auch durch ein Eingreifen des Vaters erhöht, der auf ein Gespräch mit dem Sohn gedrängt habe.
Zuvor hatte B. jedoch die meiste Zeit mit seiner Geliebten verbracht. „Er war durchaus verliebt in sie, hing an ihr und hielt sich kaum noch bei Ehefrau und Kindern auf“, sagte Richter Koerfers über den Beschuldigten. Gemeinsame Hotelaufenthalte oder Restaurantbesuche finanzierten die beiden mit Betrug. Mehmet B. nutzte Tankkarten der Firma seines Bruders und verkaufte Sprit für die Hälfte. Jederzeit musste er damit rechnen, dass sein Bruder den Betrug bemerke und es großen Ärger gebe.
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Kölner Richter spricht von auswegloser Situation
Im Tatzeitraum Dezember 2020 habe sich der Angeklagte somit laut Landgericht in einer für ihn ausweglosen Lage befunden und zur Beendigung der Affäre nur einen Mord in Erwägung gezogen. Möglich sei auch, dass Mehmet B. es nicht ertragen hätte, wenn seine Geliebte einen neuen Mann finden würde. So war die Kontroll- und Eifersucht des Angeklagten während der langen Affäre immer wieder Thema. B. habe von der Geliebten etwa ständig die Standortdaten vom Handy verlangt.
Dass die Erschießung der Geliebten geplant war und nicht aus einem Streit heraus im Affekt geschehen sein könnte, wie es das Landgericht im ersten Prozess angenommen hatte, davon zeigte sich die neue Schwurgerichtskammer überzeugt. So habe B. seine Ehefrau kurz vorher angewiesen, ihm die in ein rotes Tuch eingewickelte Pistole, die Tatwaffe, aus dem Keller der gemeinsamen Wohnung zu holen. „Hole es, sonst kann ich nicht nach Hause kommen“, schrieb er per Handy.
Köln: DNA- und Schmauchspuren als wichtigste Indizien
Die Waffe habe er im Fiat Panda der Geliebten im Kofferraum deponiert und bei einem Stopp auf einer gemeinsamen Fahrt benutzt. Mehmet B. sei um das Auto herumgegangen, habe der Geliebten durch das geöffnete Fenster oder die geöffnete Beifahrertür zweimal in den Kopf geschossen. Die 31-Jährige, die sofort tot war, sei völlig arg- und wehrlos gewesen, womit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Die Leiche zündete B. laut Urteil mit einem Bekannten auf einem Feld an.
Schmauchspuren an den Händen und der Hose und Genmaterial an der Waffe hätten B. überführt. „An Hahn, Sicherungshebel und Schlitten war seine DNA, genau diese Stellen berührt man, wenn man ein Projektil abfeuert“, erklärte der Richter. Damit sei auch die Schutzbehauptung des Angeklagten widerlegt, dass nicht er der Täter sei. B. und Verteidiger Abdou Gabbar hatten den Bekannten, der bei der Beseitigung der Leiche geholfen hatte, als den wahren Mörder bezeichnet.
Kölner Richter folgt bekanntem Digitalgutachter nicht
Gabbar hatte den aus dem Verleumdungsprozess gegen Musiker Gil Ofarim bekannten Digitalforensiker Prof. Dirk Labudde von der Hochschule Mittweida als Privatgutachter verpflichtet. Labudde nahm an, dass das Opfer während der Fahrt von der Rückbank aus erschossen worden war und stützte damit die Version eines weiteren Tatbeteiligten. „Diesen Schluss konnte er uns nicht erklären“, sagte Koerfers. Allein der Schussverlauf seitlich von rechts spreche gegen diese These.
Während Verteidiger Gabbar bereits Revision zum Bundesgerichtshof ankündigte, nahmen die Eltern der Getöteten das nun viel härtere, aber eben noch nicht rechtskräftige Urteil mit Erleichterung auf. Die Angehörigen waren es, die sich mit Hilfe von Anwalt Gordon Christiansen gegen das Totschlag-Urteil in erster Instanz gewehrt und die Neuauflage erreicht hatten. „Wir wollen Gerechtigkeit“, hatte der Vater des Mordopfers zum Prozessauftakt gesagt, auch für den Sohn der Getöteten.