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Brisante Klage gegen „Bild“-ZeitungMuss der Kölner Kardinal Woelki nun selbst in den Zeugenstand?

Lesezeit 2 Minuten
Rainer Maria Woelki, der Kardinal von Köln.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki klagt vor dem Landgericht gegen die „Bild“-Zeitung.

Im brisanten Rechtsstreit vom Kölner Kardinal Woelki gegen die „Bild“-Zeitung hat nun der frühere Interventionsbeauftragte des Erzbistums ausgesagt.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki muss womöglich bald auf dem Zeugenstuhl im Landgericht Platz nehmen. In einem laufenden Zivilverfahren haben die Anwälte der „Bild“-Zeitung diesen Antrag gestellt. Es geht um die Frage, was der Erzbischof vor der brisanten Beförderung eines umstrittenen Pfarrers konkret wusste – und was nicht.

Köln: Streit um Artikel in der „Bild“-Zeitung

Die „Bild“ hatte in einem Artikel behauptet, Woelki habe vor der Beförderung des Pfarrers dessen Personalakte und eine darin enthaltene schriftliche Warnung der Polizei aus dem Jahr 2001 gekannt. Der beförderte Pfarrer soll damals einen Kontakt zu einem jugendlichen Stricher hinter dem Kölner Hauptbahnhof eingeräumt haben. Die Polizei riet dem Erzbistum damals, den Pfarrer nicht mehr dort einzusetzen, wo er Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben könnte.

Woelki wehrt sich mit einer Klage gegen den „Bild“-Bericht. Er habe keine Kenntnis von den in Rede stehenden Dokumenten gehabt, sondern bei der Beförderung auf Fürsprecher des Pfarrers vertraut. Die hätten ihm bestätigt, dass sich weitere Gerüchte, die sich um den Pfarrer rankten, nicht bestätigt hätten. Woelki hatte das im Verfahren an Eides statt erklärt.

Frühere Meisner-Sekretärin brachte Woelki in Bedrängnis

Der aktuelle Fall vor dem Zivilgericht ist brisant, da die Staatsanwaltschaft nach der Zeugenaussage einer früheren Sekretärin von Kardinal Meisner einen Anfangsverdacht der falschen Versicherung an Eides statt bejaht und ein Ermittlungsverfahren gegen Woelki eingeleitet hat. Die Sekretärin hatte geäußert, mit Woelki über das Vorleben des Pfarrers gesprochen zu haben – allerdings viele Jahre vor dessen Beförderung.

Am Mittwoch berichtete der frühere Interventionsbeauftragte des Erzbistums, Oliver Vogt, im Landgericht, dass im Jahr 2015 eine Anhörung zum Fall des Pfarrers stattgefunden habe. „Woelki hat die Entscheidung zur Anhörung getroffen“, sagte Vogt, er wisse aber nicht, ob dieser die dazugehörige Interventionsakte gelesen habe, die alle damals bestehenden Vorwürfe beinhaltet habe. „Ich gehe aber schon davon aus.“

Landgericht will im März eine Entscheidung treffen

„Es soll auch schon Richter gegeben haben, die Urteile gefällt haben, ohne die Akte gelesen zu haben“, kommentierte das der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva.

Das Gericht will nun bis zum 8. März entscheiden, ob die Beweisaufnahme weitergeht und etwa Woelki womöglich auch persönlich benötigt wird. Wie es strafrechtlich weitergeht, entscheidet die Staatsanwaltschaft.