Strafrechtlich wurde der Täter bereits vor vielen Jahren verurteilt.
Neue Klage gegen ErzbistumAls angehende Messdienerin missbraucht – Kölnerin fordert hohe Geldsumme
Das Erzbistum Köln muss sich einer erneuten Klage um Schmerzensgeld für ein Missbrauchsopfer vor dem Kölner Landgericht stellen. Eine Betroffene fordert insgesamt 830.000 Euro, nachdem sie im Kindesalter von einem jungen Messdiener-Gruppenleiter sexuell missbraucht worden war. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, hat die Diözese bereits die Abweisung der Klage beantragt.
Köln: Angehende Messdienerin von Jugendleiter sexuell missbraucht
Der Fall aus dem Stadtgebiet Köln datiert zunächst aus dem Jahr 1992 und ist unter Nr. 167 im vor einigen Jahren vom Erzbistum Köln in Auftrag gegebenen „Missbrauchsgutachten“ der Kölner Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger aufgeführt. Demnach wurde die Klägerin als etwa sechsjähriges Mädchen von einem damals cirka 18-jährigen Leiter einer Messdienergruppe sexuell missbraucht.
Laut Opfer-Anwalt Eberhard Luetjohann soll sich der sexuelle Missbrauch an seiner Mandantin, die Messdienerin werden wollte, über mehrere Jahre erstreckt haben. Offiziell verurteilt wurde der Täter für acht Fälle, auch das geht aus dem Gercke-Gutachten hervor. Das Urteil des Jugendgerichts lautete im Jahr 1998 auf zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Es soll noch weitere betroffene Kinder gegeben haben.
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Köln: Anwalt sieht klare Mitverantwortung beim Erzbistum
Bereits im Jahr 2011 hatte sich die Geschädigte an das Erzbistum gewandt. Im Rahmen des Verfahrens zur „Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs beim Erzbistum Köln“ hatte die Frau mehrere Tausend Euro erhalten. Bei weitem nicht genug, sagt Anwalt Luetjohann. Die Mandantin leide bis heute schwer, befinde sich derzeit in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Das Schmerzensgeld müsse im Rahmen der Amtshaftung vom Erzbistum gezahlt werden, so der Anwalt. So sei der Messdienerleiter schon vorher mit übergriffigem Verhalten aufgefallen, es habe sogar ein Ermittlungsverfahren gegeben.
Die Verantwortlichen hätten den jungen Mann aber „wieder auf die Kinder losgelassen“, erklärt Luetjohann. Das sei ein klares Versagen des Bistums. Das Erzbistum wolle nicht zahlen und verweise auf die Gemeinde, in der Missbrauchstäter tätig war, berichtet Luetjohann und nennt diese angebliche Trennung „absurd“.
Köln: Neuer Fall landet bei altbekanntem Richter
Wann der Prozess startet, steht noch nicht fest. Bis zum 2. Dezember kann die Klägerseite noch auf den ablehnenden Schriftsatz der Bistumsanwälte reagieren, wie das Landgericht mitteilt. Äußern will sich das Erzbistum auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu dem Fall nicht – mit Verweis auf das laufende Verfahren.
Verhandelt wird unter dem Aktenzeichen 5 O 192/24 beim Vorsitzenden Richter Jörg Michael Bern. Nach dessen Wechsel aus dem Strafbereich („Drach-Prozess“) hatte Bern jüngst in einem anderen Bistums-Verfahren für Aufsehen gesorgt.
In einer ersten Stellungnahme hatte Bern zunächst angedeutet, im Fall eines Pfarrers, der seine Pflegetochter zigfach sexuell missbraucht hatte, kein Schmerzensgeld zu gewähren – da der Geistliche bei den Taten nicht im Dienst gewesen sei. Opfer-Anwalt Luetjohann protestierte mit einem Schriftsatz, woraufhin das Verfahren weiterbetrieben wurde. Ein Urteil steht hier noch aus.