AboAbonnieren

21-Jähriger muss vor GerichtPolizisten erkennen straffälligen FC-Ultra wieder – Wohnung in Bergisch Gladbach durchsucht

Lesezeit 2 Minuten
1.FC Köln vs. FSV Mainz 05, 29. Spieltag, 09.04.2022, 15.30 Uhr, Ultras auf der Südtribüne, Bild: Herbert Bucco

Am 23. September 2023 reisten 350 Kölner Ultras mit Nahverkehrszügen zum Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem 1. FC Köln nach Bremen. Während der Fahrt begingen einige von ihnen zahlreiche Straftaten, darunter Sachbeschädigungen durch Graffiti und Körperverletzung. (Symbolfoto)

Die Wohnung eines 21-jährigen Tatverdächtigen ist nun durchsucht worden.

Zivile Einsatzkräfte der Bundespolizei haben erfolgreich einen Mehrfachtäter aus der Ultra-Szene des 1. FC Köln ermittelt und identifiziert. Der 21-Jährige soll an mehreren Straftaten in der Vergangenheit direkt beteiligt gewesen sein.

Am 23. September 2023 reisten 350 Kölner Ultras mit Nahverkehrszügen zum Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem 1. FC Köln nach Bremen. Während der Fahrt begingen einige von ihnen zahlreiche Straftaten, darunter Sachbeschädigungen durch Graffiti und Körperverletzung. Einer der Verdächtigen wurde dabei von einer Kamera erfasst.

FC-Ultra reißt Stuttgart-Fan Hals vom Schal

Am 6. Februar 2024 raubte ein bis dahin ebenfalls unbekannter Täter einem Fan des VfB Stuttgart im Bahnhof Köln-Mülheim den Fanschal. Der Täter riss den Schal vom Hals des Fans, der dabei leichte Verletzungen im Halsbereich erlitt, und flüchtete anschließend. Eine Videoauswertung führte zu der Erkenntnis, dass es sich bei beiden Taten um den gleichen Täter handelte.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Szenekundige Beamte identifizierten den bislang unbekannten Täter am 24. Februar 2024 bei der Fußballbundesligabegegnung zwischen dem VfB Stuttgart und dem 1. FC Köln in der MHP Arena in Stuttgart. Daraufhin fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Raubes.

Nach Abgabe der Strafakte an die Staatsanwaltschaft Köln verfügte das Amtsgericht Köln einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten. Während der Durchsuchung der Wohnung in Bergisch Gladbach stellten die Beamten die Tatkleidung und das Mobiltelefon als Beweismittel sicher.

Der bereits polizeibekannte 21-Jährige muss sich nun für seine Taten vor Gericht verantworten. (red)