Köln – Mit einer Masche hat ein Trio von Straftätern einen Jecken am Neumarkt ausgenommen. Die Täter hakten sich bei dem alkoholisierten Mann im Brautkostüm unter und öffneten auf einer Treppe seine Bauchtasche unter dem Tüllrock und stahlen ein Smartphone. Doch die Rettung nahte: eine Polizistin, die im Dienst als Waschbär verkleidet war.
Köln: Polizisten beobachten den Trickdiebstahl
Der Vorfall ereignete sich an Weiberfastnacht, die Täter kamen auf frischer Tat ertappt sofort in Haft. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens mussten sich die Diebe bereits Aschermittwoch vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Vorwurf: Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Fünf Polizisten hatten den Diebstahl beobachtet und sofort eingegriffen. „Ich habe mir den kleinsten geschnappt“, sagte eine Polizistin (33) im Zeugenstand aus. Der Mann habe sich massiv gewehrt, „das war der Wahnsinn“, so die Beamtin. Sie hätte Angst um ihre Gesundheit gehabt.
Kölner Polizisten trugen Verkleidungen im Dienst
Die Angeklagten hatten zuvor angegeben, die Polizisten nicht als solche erkannt zu haben. Tatsächlich hatten diese keine Uniform an. „Wie waren Sie denn gekleidet?“, fragte die Richterin die Beamtin. Die Antwort: „Ich hatte ein Waschbärkostüm an.“ Auch ihre Kollegen seien verkleidet gewesen. Man habe sich aber lautstark als Polizei zu erkennen gegeben, so die Beamtin.
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Die Richterin hielt den Angeklagten, die aus Algerien und Syrien stammten, aber zugute, die Kostümierten aufgrund der Sprachbarrieren vielleicht nicht als diese wahrgenommen zu haben. Den Vorwurf des Widerstandes stellte die Richterin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft daher ein.
Täter brauchten Geld für Ausreise aus Deutschland
Den Diebstahl hätten sie begangen, um sich Geld für eine Ausreise aus Deutschland zu beschaffen, sie sähen hier keine Perspektive mehr. Einer der Täter hatte vorher in einem DB-Zug einer Frau das Smartphone Galaxy S4 geklaut, bei der Tat am Neumarkt war ein iPhone 10 X die Beute. Ein Täter saß wegen ähnlicher Delikte bereits zweimal kurzzeitig in Haft und wurde zu Geldstrafen verurteilt.
Die Staatsanwältin sprach von einer professionellen Vorgehensweise der Täter und forderte Geldstrafen. Sie drohte dem Vorbestraften (25), dass er beim nächsten Mal nicht mehr mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Haftstrafe ohne Bewährung zu rechnen habe, zumal seine letzte Verurteilung erst eine Woche zurücklag. Das Urteil: Der Haupttäter muss 600 Euro zahlen, die Komplizen 360 Euro. Nach sechs Tagen in Haft kamen die Täter wieder auf freien Fuß.