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Autofahrerin getötetRingen um die Ursache im Prozess um herabgestürzte Lärmschutz-Betonplatte

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Eine entfernte Betonplatte wird auf der A3 verladen.

Eine entfernte Betonplatte wird auf der A3 verladen. (Archivbild)

Die Ursache für den Tod einer Autofahrerin durch eine herabgestürzte Betonplatte auf der A3 ist Hauptgegenstand des Prozesses.

Was war die Ursache dafür, dass sich am 13. November 2020 aus der Lärmschutzwand an der A3 bei Dellbrück eine Betonplatte löste und eine 66-jährige Autofahrerin in ihrem VW Polo erschlug? Das ist die zentrale Frage in dem Prozess, der am Dienstag im Kölner Landgericht begonnen hat und am Freitag fortgesetzt worden ist. Die Verteidigung von zwei der drei Angeklagten machte erneut geltend, dass andere als von der Staatsanwaltschaft angenommenen technischen Umstände zu dem Unglück geführt hätten.

Der Anklage zufolge waren Stahlwinkel, die bei sieben von 200 Lärmschutzwänden entgegen der ursprünglichen Planung angebracht wurden, nicht geeignet, die Last der vor die Betonstützwände gehängten Platten zu tragen. Ein entsprechendes Gutachten, das der Landesbetrieb Straßen.NRW von der beauftragten Baufirma angefordert hatte, habe der mit der Umplanung befasste Bereichsleiter, dem der Inhalt bekannt gewesen sei, nicht komplett, das heißt ohne die statische Berechnung weitergeleitet.

Den drei Angeklagten wird Totschlag und fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen

Es ist ein heute 62 Jahre alter Ingenieur, dem Totschlag und vorsätzliche Baugefährdung durch Unterlassen vorgeworfen werden. Mitangeklagt sind zwei 59 Jahre alte ehemalige Mitarbeiter von Straßen.NRW, denen fahrlässige Tötung durch Unterlassen zur Last gelegt wird. Die beiden Männer, die für die Überwachung des Bauwerks zuständig gewesen seien, hätten es versäumt, bei der Baufirma nachzuhaken, wo das Gutachten bleibe. Im November 2008 waren die Schallschutzwände abgenommen worden unter dem Vorbehalt, dass ein Nachweis nachgereicht werde, ob die vom Plan abweichende Befestigungskonstruktion dauerhaft tragfähig sei.

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Anwalt Christoph Lepper, der mit einer Kollegin einen der früheren Mitarbeiter des Landesbetriebs vertritt, reichte einen USB-Stick mit rund 250 Fotos zur Akte, die im Auftrag von Straßen.NRW kurz nach dem Unglück in unmittelbarer Umgebung der Unfallstelle von den Lärmschutzwänden gemacht worden seien. Die Bilder zeigten, dass unabhängig davon, ob die Betonplatten mit oder ohne Stahlwinkel angebracht wurden, einige Haltekonstruktionen „extreme Auffälligkeiten“ aufweisen würden. Lepper sprach von „Asymmetrien, Lücken und Schweißsplittern“, von „zahlreichen heftigen Montagefehlern“. All dies habe nicht in der Verantwortung seines Mandanten gelegen. Entgegen der These der Anklage stützten die Fotos die Annahme, dass eine starke Verrostung der Schrauben Ursache des Unglücks sei.

Zeuge mit zentraler Rolle macht von seinem Schweigerecht Gebrauch

Auch Kerstin Stirner, Co-Verteidigerin des Ingenieurs, brachte vor, nicht die Verwendung der Winkel sei entscheidend. Sie überreichte der 20. Großen Strafkammer Exemplare von sogenannten Zahnhalteankern, mit deren Hilfe die Betonplatten angebracht worden seien. Die Teile, offenbar individuell per Hand gefertigt, zeigten „sehr unterschiedliche Schweißnähte“. Es gebe mithin „Anhaltspunkte für Schweißfehler“, die zur „Korrosionsanfälligkeit“ geführt hätten. Ihr Mandant sei weder in die Produktion der Anker involviert noch zu deren Überprüfung verpflichtet gewesen.

Als Zeuge sollte ein Bauwerksingenieur gehört werden, der im Rahmen einer Hauptuntersuchung die Lärmschutzwände mit „sehr gut“ bewertet haben soll. Auf Anraten seines Anwalts, der ihn begleitete, machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch, weil er sich selbst hätte belasten können. Nachdem er den Saal verlassen hatte, erklärte Verteidiger Lepper, damit falle ein Zeuge mit zentraler Rolle aus, was die Verteidigung „erheblich“ erschwere. Man sehe sich um die Möglichkeit gebracht, den Mann dazu zu befragen, warum sich im Prüfbericht der fraglichen Untersuchung nichts zu den „unfassbaren Montagemängeln“ finde, die ihm hätten auffallen müssen.

Auch der Polier, der damals auf der Baustelle tätig war, sollte gehört werden, doch die Kammer verzichtete darauf, weil ihm nicht klar schien, welche Folgen die Aussage für ihn selber haben könnte. Die Richter entschieden, dass er sich erst einmal anwaltlich beraten lassen und dann wiederkommen soll.

Zu den Zeugen, die am Freitag aussagten, gehörte ein 38-jähriger Mann, der am 13. November 2020 auf der rechten Spur der A 3 Richtung Oberhausen direkt hinter dem VW Polo herfuhr. Flüchtig habe er bemerkt, dass sich „am Horizont etwas bewegt hat“. Im ersten Augenblick habe er gemutmaßt, es sei die flatternde Plane eines Lasters. Im nächsten Moment habe er gesehen, dass es ein großes Betonteil war, das kippte und auf den Wagen vor ihm krachte. „Das ging so schnell. Aber es hat sich angefühlt wie eine halbe Ewigkeit.“ Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.