In der Erklärung der Verteidigung heißt es, Michael T. sei früh selbst sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen.
ProzessMann soll 12-Jährigen mehrfach sexuell missbraucht haben
„Sehr schmal und im Pubertätsalter“, antwortete Michael T. am Montag im Kölner Landgericht auf die Frage des Vorsitzenden der 2. Großen Strafkammer, wie er seinen „Traumjungen“ beschreiben würde. Dem 55-Jährigen wird zur Last gelegt, einen solchen Jungen mehrfach sexuell missbraucht zu haben.
Zum Prozessauftakt verlas Stephanie Ablass, eine seiner beiden Verteidigerinnen, eine Erklärung mit einem weitreichenden Geständnis: Überwiegend träfen die Vorwürfe zu. Michael T. (Name geändert) täten die Übergriffe „aufrichtig leid“. Seit ein paar Jahren spüre er eine „Neigung zu Jungen im pubertären Alter“. Um sie in den Griff zu bekommen, wolle er therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.
Angeklagter sprach Jungen wiederholt an
Wiederholt sprach der Angeklagte einen Jungen, der heute 13 Jahre alt ist, auf der Straße in Mülheim an und schlug ihm vor, gegen Geld sein Auto sauberzumachen. Am verabredeten Tag fuhren sie zu den zwei kugelförmigen Gasbehältern, die zwischen der Piccoloministraße und dem Mülheimer Ring stehen.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Hammer-Prozess Staatsanwältin fordert 10 Jahre Haft für Erftstädter
- Unterbringung Beschuldigter aus Bergneustadt spricht von „Racheakt“
- „Pink Panther“-Prozess in Köln Neues Urteil für bewaffneten Raubüberfall auf Werttransporter gefallen
- Keine Hilfe trotz Betreuers Kölner Paar verwahrlost in Wohnung – Vermieter alarmiert Notarzt und Schädlingsbekämpfer
- Familien in Todesgefahr Wohnhaus in Köln-Mülheim angezündet – Beschuldigter mit wirren Äußerungen
- Prozess wegen Messerattacke Leverkusener Angeklagter räumt Drogenkauf bei Opfer ein
- Mord ohne Leiche Frau von „Magier“ nach Pakistan gelockt und getötet – Urteil in Köln gefallen
Dort parkte T. den Wagen, zeigte dem Jungen Pornohefte und berührte ihn im Intimbereich. In einem Fall fuhr er anschließend mit dem Kind in eine Garage, wo er es mit dem Handy dabei filmte, wie es sich selbst befriedigte. Am ausführlichsten geht die Anklage auf den letzten Fall ein.
Geld zum Abschied
Am 24. Februar dieses Jahres soll sich zunächst alles wie gewohnt abgespielt haben. Danach fuhr Michael T. mit dem Zwölfjährigen von den Zwillingsgasbehältern zur Wohnung seiner verstorben Mutter und seines zu diesem Zeitpunkt abwesenden Bruders, setzte sich mit dem Jungen auf die Couch und brachte ihn dazu, sich auf sexuelle Handlungen einzulassen.
Wie in den vorherigen Fällen gab er ihm vor dem Abschied ein bisschen Geld. Der Junge traf sich danach mit einem Freund, den er aus dem Bad der Wohnung angerufen und um Hilfe gebeten hatte, und gemeinsam riefen sie die Polizei.
„Er war neugierig“ und „ich hatte das Gefühl, ihm gefällt das“, sagte der Angeklagte unter anderem zur Reaktion des Jungen, um ein anderes Mal einzuräumen, er habe gewusst, „dass es falsch ist“. Groß sei seine Angst gewesen, „dass etwas herauskommt“. Doch die „Neigung“ sei stärker gewesen als die „Hemmung“.
In der Erklärung der Vereidigung heißt es, Michael T. sei früh selbst sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen, sowohl durch einen älteren Bruder als auch durch einen Betreuer einer Kinder- und Jugendfreizeit. Mit Frauen habe er sich schwergetan und nur kurze Beziehungen gehabt. Ein Schlaganfall im Jahr 2013 habe bis heute gravierende Folgen, darunter Erektionsstörungen.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.