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Am BarbarossaplatzSmart-Fahrer pöbelt los und präsentiert Ausrede vor Gericht

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Der Barbarossaplatz in Köln.

Köln – Mit einem offenbaren Choleriker am Steuer musste sich am Dienstag das Kölner Amtsgericht auseinandersetzen. Der Smart-Fahrer (45) hatte einen Transporter auf den Ringen regelrecht verfolgt und an einer roten Ampel losgeschimpft. Der Richterin präsentierte er eine völlig unglaubwürdige Ausrede.

Köln: Smart-Fahrer pöbelt am Barbarossaplatz

Nachdem der Angeklagte im Bereich der Richard-Wagner-Straße waghalsig die Spur gewechselt hatte, fuhr der Firmenwagen eines Anlagenmechanikers (25) an diesem vorbei. Davon fühlte sich der Smart-Fahrer offenbar genötigt und hupte. Am Barbarossaplatz wollte er den jungen Mann laut Anklage ausbremsen.

An der Ampel schimpfte er dann durchs offene Fenster. „Du Hurensohn, ich gebe dir gleich eine, du Missgeburt.“ Der Betroffene rief daraufhin die Polizei und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Dafür zeigte der Angeklagte kein Verständnis: „Mir zeigt man fast jeden Tag den Vogel oder Stinkefinger, da könnte ich ja ständig Leute anzeigen.“

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Abstruse Ausrede vor Kölner Amtsgericht

Dann stritt der Angeklagte aber ohnehin alles ab. Er selbst habe die Beleidigungen nämlich gar nicht getätigt, sondern ein Fahrradfahrer, der zufällig vor Ort gewesen sei. „Und wie sah der aus?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte überlegte kurz, dann zeigte er auf einen unbeteiligten Zuschauer im Gerichtssaal: „So ähnlich wie der da.“

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Im Vorfeld des Prozesses hatte der Arbeitslose noch behauptet, der Transporter-Fahrer hätte ihn mit den Worten aus der Anklageschrift beleidigt. Dann gab er zu, dass er den Mann zur Rede stellen wollte, um ihn auf dessen schlechten Fahrstil aufmerksam zu machen.

Richterin und Staatsanwalt glauben Smart-Fahrer nicht

Die Richterin erwähnte, dass der Smart-Fahrer bereits in der Vergangenheit wegen Beleidigung auf der Anklagebank gesessen hatte, die Verfahren aber eingestellt wurden. „Ich zieh sowas an wie ein Magnet, ich habe so eine Art“, versuchte der Angeklagte zu erklären, warum er ständig Ärger habe.

Staatsanwalt und Richterin glaubten den Ausführungen des Angeklagten nicht und werteten diese als Schutzbehauptung. Der Hartz IV-Empfänger erhielt eine Geldstrafe von 200 Euro. Der Ankläger hatte noch eine Führerscheinsperre gefordert, wovon die Richterin aber absah; dazu sei das Delikt nicht schwerwiegend genug.