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Abend in der Kölner InnenstadtPolizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer am laufenden Band

Lesezeit 6 Minuten

Polizei und Stadt kontrollierten Samstagnacht in der Innenstadt – hier auf den Ringen – E-Scooterfahrer.

  1. Polizei, Ordnungsamt und Mitarbeiter der E-Scooter-Verleiher Tier und Circ haben am Wochenende in der Kölner Innenstadt Rollerfahrer angehalten.
  2. Viele E-Scooter-Fahrer wissen nach wie vor nicht, was mit den Rollern erlaubt ist – und was nicht. Es wurde aufgeklärt, ermahnt und auch Strafen verhängt.
  3. Große Probleme sieht die Polizei vor allen Dingen bei der Zahl von alkoholisierten Fahrern und bei Fahrten mit mehreren Personen auf einem Roller.
  4. Unser Reporter war bei der Sonderkontrolle in der Kölner Innenstadt dabei.

Köln – „Was seid ihr denn?“, fragt die Polizistin. Große Augen, Schulterzucken. Die drei Jugendlichen wissen keine Antwort. „Na, seid ihr Radfahrer, Fußgänger mit Spielgeräten, Fahrer von Kraftfahrzeugen?“, fragt die Polizistin weiter. Keine Fangfrage, sie meint das ernst. Eben noch standen die drei Kontrollierten auf ihren E-Scootern. Auf dem Fahrradweg am Hohenzollernring waren sie entgegen der Fahrtrichtung gefahren. Nun aber wissen sie nicht so richtig, wie ihnen geschieht. Sie wollten nur in die Innenstadt, etwas trinken, vielleicht später in einen Club. Doch jetzt reichen die drei der Beamtin nacheinander Ausweise und EC-Karten. 20 Euro pro Person, und das nur, weil sie weder betrunken sind noch einen Unfall verursacht haben. Sonst hätte es schnell teurer werden können. „Immerhin“, sagt die Polizistin und gibt die EC-Karten zurück – eine der einfacheren Kontrollen. Es ist noch früh am Abend.

Dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, erfahren am Samstagabend nicht nur die drei „Geisterfahrer“. Die Polizei überprüft bis in die Nacht in einer Sonderkontrolle speziell die Fahrer der Roller, die in den vergangenen zwei Monaten für einige Aufregung gesorgt haben. Unfälle, blockierte Gehwege und fehlende Nummernschilder – viele Fahrer scheinen nicht zu wissen, was sie mit ihren Gefährten im Straßenverkehr dürfen. Zusammen mit dem Ordnungsamt und Vertretern der beiden Verleihfirmen Tier und Circ stehen eine ganze Reihe Ordnungshüter am Rudolfplatz und halten einen Rollerfahrer nach dem anderen an.

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Die Polizei hat am Wochenende bis in die Nacht in der Kölner Innenstadt eine Sonderkontrolle von E-Scooter-Fahrern durchgeführt.

Fast im Sekundentakt rollen E-Scooter und Fahrräder über den viel zu schmalen, dunkelroten Fahrradstreifen am Hohenzollernring in Richtung Friesenplatz. „Wir stehen hier überall“, gibt ein Polizist einer Rollerfahrerin warnend mit auf den Weg. Im Laufe des Samstagabends werden Hunderte auf dem neuen Verkehrsmittel an der Kontrollstelle vorbeikommen. Obwohl an die zwanzig Polizisten vor Ort sind, können nicht alle Fahrer kontrolliert werden.

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Viele fahren alkoholisiert

Bei der E-Scooter-Fahrer-Kontrolle, die Polizei, Stadt Köln und Vertreter der Roller-Verleiher Circ und Tier auf dem Rudolfplatz, im Zülpicher Viertel und auf dem Heumarkt gemeinsam durchführten, hatten die Einsatzkräfte ein Menge zu tun. In 30 Fällen verhängte die Polizei Verwarngelder gegen Fahrer, die noch einen Beifahrer auf dem Scooter transportierten, 15 Mal benutzten Fahrer unzulässigerweise den Gehweg. Zehn der Kontrollierten – Touristen wie auch Kölner – waren alkoholisiert. Trauriger Rekordhalter dieses Abends war ein Kanadier (20) mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut, der auf dem Habsburger Ring mit einem an einer Ampel stehenden BMW kollidierte. Von einigen betrunkenen Scooter-Fahrern stellte die Polizei die Autoführerscheine oder unzulässige Roller sicher. (og)

Denn zwischendurch kommen drängelnde Autofahrer, betrunkene Fußgänger oder Fahrräder ohne Licht den Polizisten dazwischen. Am wohl letzten warmen Sommerabend ist die gesamte Stadt auf den Beinen. Die Terrassen vor den Bars und Restaurants sind voll besetzt, eine Autokolonne kriecht über die Fahrbahn. Es ist so voll, dass zeitweise niemand mehr vorankommt.

Alkoholfahrten sind ein großes Problem

Dieses Bild kennt Werner Gross zur Genüge. Er ist leitender Polizeidirektor, zuständig für den Kölner Verkehr, die verstopfte Kreuzung am Rudolfplatz ist für ihn Alltag. Außerdem kann er beinahe aus dem Kopf aufzählen, wie viele Unfälle es seit der offiziellen Zulassung Mitte Juni mit E-Rollern gegeben hat. 55 Unfälle mit Verletzten, in 51 Fällen waren die E-Scooter-Fahrer die Verursacher. Davon 19 unter Alkoholeinfluss. Insgesamt sind 17 Schwerverletzte registriert. Deshalb, sagt Gross, stehe man heute hier und kontrolliere gezielt in der Innenstadt. Denn: Er sieht die nächtlichen Alkoholfahrten als größtes Problem.

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Viele E-Scooter-Fahrer sind nach Polizeiangaben alkoholisiert.

Lange muss er nicht auf Belege für seine These warten. Während er spricht, geht per Funk die Meldung über einen betrunkenen Fahrer ein – aufgehalten in der Benesisstraße, der Schnelltest hat 1,4 Promille ergeben. Zum Ende der Kontrolle zählt die Polizei zehn alkoholisierte Fahrer. Das klingt auf den ersten Blick nicht nach einem großen Problem. Die Polizei sieht das anders: Die Ergebnisse verdeutlichen, „dass sowohl Deutsche als auch Touristen die Kraftfahrzeuge häufig alkoholisiert nutzen“. Die festgestellten Verstöße innerhalb weniger Stunden dürften nur eine kleine Zahl der tatsächlichen Alkoholfahrten ausmachen.

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Wer auffällig fährt oder sogar einen Unfall verursacht, ist den Führerschein los und kassiert Punkte, denn für E-Roller gelten in Sachen Alkohol die gleichen Regeln wie für Autos und Motorräder. Ein weiteres Problem sind laut Gross diejenigen, die zu zweit oder zu dritt auf einem Roller fahren.

Zu zweit und ohne Fahrerlaubnis

Kurz vor Mitternacht stoppt ein Polizist einen Scooter mit zwei Frauen. Ermahnung, Belehrung, zehn Euro per Kartenlesegerät. Doch dann wirft ein anderer Beamter einen genaueren Blick auf den Roller und stellt fest, dass es sich nicht um eines der bunten Leihmodelle handelt. Stattdessen sind die beiden auf einem privaten Gefährt unterwegs, das Nummernschild über dem Hinterrad fehlt. Hinzu kommt noch, dass der Bonner Besitzer des Rollers offenbar nichts davon weiß, dass dieser gerade im Kölner Nachtverkehr unterwegs ist. Für die beiden Frauen dürfte es nun deutlich teuer werden: alkoholisiert, zu zweit, ohne Fahrerlaubnis und auf einem nicht zugelassenen Roller. Sie verschwinden schnell in ein Taxi.

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Fahrten zu zweit auf einem E-Scooter – wie hier am Kölner Rudolfplatz – sind laut Polizei keine Seltenheit.

Doch längst nicht alle Fahrer müssen zur Kasse gebeten werden. Die große Mehrheit lässt sich von der Polizei aufklären, viele stecken die frisch gedruckten Broschüren zum sicheren Umgang mit E-Scootern ein. „Das ist schon sinnvoll, weil die Unfallzahlen extrem gestiegen sind“, sagt Anna Schaale, die auf ihrem Tier-Roller angehalten wird. Sie selbst fährt nach anfänglicher Begeisterung nur noch selten mit den Scootern. „Weil ich Berichte gesehen habe, in denen es um die schlechte Umweltbilanz ging“, sagt sie. Nach Hause geht sie am Samstag zu Fuß.

Was ist mit E-Rollern erlaubt?

Grundsätzlich dürfen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf Fahrradstraßen gefahren werden. Nur wenn diese fehlen, dürfen die Rollerfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Verboten ist die Nutzung von E-Scooter hingegen auf dem Gehweg. Wer trotzdem auf dem Fußgängerweg fährt, riskiert ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro. Auch in Fußgängerzonen oder entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen dürfen E-Scooter nicht gefahren werden.

Außerdem gilt das Zusatzschild „Radfahrer frei“ nicht für E-Scooter-Fahrer. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen darf entgegen der Fahrtrichtung gefahren werden, wenn die Straße mit einem Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ beschildert ist. Da die Rheinufer-Promenade auch ein Radweg ist, dürfen die Elektrotretroller dort genutzt werden. Die Domplatte oder die Schildergasse sind allerdings Fußgängerzonen. Dort ist es verboten, mit dem E-Scooter zu fahren. Auch auf „Platzflächen“ wie dem Neumarkt ist es nicht erlaubt, mit einem elektrischen Tretroller zu fahren. Für die Nutzung von E-Scootern sind die Alkoholgrenzwerte dieselben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt für Fahrer ab 21 Jahren bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. (hen)