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„Charaktermangel“Kölner Staatsanwältin angewidert von sexistischem Männer-Chat

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Der Hauptangeklagte (35) mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Mit drastischen Worten hat die Staatsanwältin im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung an Karneval das Chat-Gebaren des Hauptangeklagten kritisiert – was unmittelbar zur Tat geführt haben soll. Der 35-Jährige war Teil einer Whatsapp-Gruppe von 17 Männern. In einer Art Punktesystem hatten die Teilnehmer hier ihre „Eroberungen“ zur Schau gestellt und sich häufig abfällig geäußert.

Kölner Staatsanwältin: Frauenverachtend und arg pubertär

Was denn der Anlass für den Chat mit dem Namen „Stich-Gruppe“ gewesen sei, wollte die Anklägerin wissen. „Wir waren alle Single, viel auf Partys unterwegs, haben Frauen kennengelernt. Das war einfach ein blöder Scherz, es ging um Entertainment“, antwortete der Angeklagte. „Da platzt mir die Hutschnur, wenn erwachsene Männer so einen Scheiß schreiben“, kommentierte die Staatsanwältin.

Die Gruppe sei frauenverachtend und das Verhalten arg pubertär gewesen, das zeuge von einem „deutlichen Charaktermangel“ der Teilnehmer, so die Staatsanwältin. „Haben Sie Respekt vor Frauen?“, fragte der Verteidiger seinen Mandanten. „Ja, klar“, sagte der 35-Jährige, vor allen Menschen. Generell sei er eine sehr liebe Person, die keiner Seele etwas zu leide tun würde.

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Punktestand in Whatsapp-Gruppe genannt

Die Anklage geht davon aus, dass sich die Chat-Teilnehmer am Karnevalssamstag gegenseitig aufgestachelt haben. Ein 31-Jähriger hatte eine junge Frau mit auf sein Hotelzimmer genommen. Nach dem Sex postete er Beweisfotos in den Whatsapp-Chat. Sein Freund, noch unterwegs im Zülpicher Viertel, soll das mit einem Torverhältnis verglichen haben, er schrieb: „8 zu 7.“

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„Hat Sie der neue Zwischenstand motiviert?“, fragte Richter Benjamin Roellenbleck, „es schien Ihnen ja schon wichtig zu sein, dass man einen nicht wegziehen lässt.“ Offenbar habe ein gewisser Druck in der Whatsapp-Gruppe zum Ausgleich bestanden. Das hieße doch nicht, dass man dann innerhalb der nächsten halben Stunde ebenfalls mit einer Frau schlafen müsse, warf der Verteidiger ein.

Hauptangeklagter bestreitet die Vorwürfe

Der 35-Jährige soll sich daraufhin auf den Weg ins gemeinsam bewohnte Hotel in der Altstadt gemacht haben und hier auf seinen Freund und dessen 21-jährigen Bekanntschaft getroffen sein. Dann soll der Hauptangeklagte die tief schlafende Frau vergewaltigt haben, woraufhin sie schmerzerfüllt aufgewacht sei. Es kam zur Anzeige, die Polizei stürmte das Hotelzimmer.

Der Angeklagte bestritt auch am Freitag jegliche Vorwürfe. Die Frau sei wach gewesen, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Auf mögliche Ungenauigkeiten in der Aussage angesprochen, äußerte der Verteidiger, sein Mandant sei stark betrunken gewesen, ein Bluttest habe maximal 2,4 Promille ergeben. Der Prozess vor dem Landgericht wird fortgesetzt.