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Kölner Flughafen-DramaTotes Baby unter dem Bett versteckt – Student verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
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Am Köln-Bonner Flughafen wurde im November 2016 ein Säugling getötet.

  1. Freundin verheimlicht Schwangerschaft und tötet das Baby nach einer Sturzgeburt am Flughafen.
  2. Der Student nahm das tote Kind entgegen und musste sich wegen versuchter Strafvereitelung verantworten.

Köln – Eine junge Frau verheimlicht bis zuletzt ihre Schwangerschaft, fliegt mit ihrem Freund noch in den Spanien-Urlaub und bekommt das Baby bei der Rückkehr per Sturzgeburt auf einer Toilette des Köln-Bonner Flughafens. Hier tötet die Mutter den Säugling, steckt ihn in einen Turnbeutel und reicht ihn an den Vater des Kindes weiter. Der Student wird wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt – am Freitag erging vor dem Amtsgericht ein Urteil in Abwesenheit.

Angeklagter fehlt wegen Corona-Quarantäne

Der 29-Jährige steht unter Corona-Quarantäne und konnte daher nicht aus Berlin anreisen, wo er mittlerweile lebt. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft verhängte Richter Rolf Krebber eine Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro).

Der sogenannte Strafbefehl wird dem Angeklagten nun zugestellt. Danach hat er zwei Wochen Zeit, mögliche Rechtsmittel einzulegen. Dann käme es erneut zu einer Verhandlung.

Mutter erhielt vier Jahre Gefängnis wegen Totschlags

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der 29-Jährige seine damalige Freundin nach deren Tat im November 2016 vor einer Strafverfolgung bewahren wollte, indem er das tote Baby entgegengenommen und in seiner Wohnung unter dem Bett versteckt habe. Ermittler fanden den Leichnam dort am Folgetag.

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Das Kölner Landgericht hatte die Mutter des Kindes bereits im Juli 2017 zu vier Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Die damals 28-Jährige war nach der Geburt mit hohem Blutverlust noch am Flughafen zusammengebrochen. Mediziner in der Klinik stellten fest, dass sie frisch entbunden haben musste.

Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen

Bereits vor zwei Jahren hatte sich der Freund erstmals vor Gericht verantworten müssen. Äußern wollte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht. Der Versuch „eine Lösung zu finden“, wie es Richter Krebber formulierte, scheiterte damals am Veto der Staatsanwaltschaft, es kam somit zu keiner Verständigung auf ein mögliches Strafmaß.

Vorausgesetzt, die objektiven Umstände aus der Anklageschrift träfen zu, dann habe sein Mandant trotzdem nicht wissen können, ob eine Straftat seiner Freundin vorlag, hatte Anwalt Helge Boelsen damals geäußert. Auch im Prozess gegen die Mutter sei die These diskutiert worden, ob es sich womöglich um eine Totgeburt gehandelt habe.

Polizist schrie Vater an: „Wo ist das Kind?“

Vor dem Landgericht hatte ein Polizist den dramatischen Einsatz geschildert. „Man sagte mir, das Kind könne noch leben, ich solle zur Wohnanschrift der Mutter fahren“, sagte der Beamte im Zeugenstand.

„Wo ist das Kind?“, habe er den Studenten vor Ort angeschrien, der nur geantwortet habe: „Ich weiß von nichts.“ Nach weiteren Nachfragen habe er sich aber auf einen Stuhl gesetzt, aufs Bett gezeigt und gesagt: „Da drunter.“ Hinter Koffern versteckt fanden die Polizisten die Babyleiche, eingewickelt in ein rotes Handtuch.