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Prozess in KölnFC-Fan im Stadion mit Stampftritt auf den Kopf schwer verletzt

Lesezeit 3 Minuten
Gericht FC-Fan

Der angeklagte FC-Fan beim Prozess im Kölner Landgericht

Köln – Ein guter Mensch wolle er sein, sagte der Fan des 1. FC Köln am Mittwoch im Landgericht beim Prozessauftakt um versuchten Totschlag. Der frühere Casting-Teilnehmer von „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL) hatte im Rheinenergie-Stadion einen weiteren Besucher attackiert und ihn mit einem sogenannten „Stampftritt“ auf den Kopf schwer verletzt. Kameras zeichneten die Szene auf.

„So bin ich nicht und so will ich auch nicht sein“, erklärte der 34-jährige Angeklagte Richter Peter Koerfers, dem Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer. Koerfers fragte, ob das Spielergebnis – die Geißböcke verloren an jenem 21. Dezember 2018 mit 2:3 gegen den VfL Bochum – die Stimmung aufgeheizt habe. Nein, an Niederlagen des FC sei man ja gewöhnt, so der Beschuldigte.

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Der junge Mann führte aus, mit drei Begleitern das Fußballspiel verfolgt und einige Minuten vor dem Abpfiff die Plätze im Stadion verlassen zu haben; um dem Gedränge zu entgehen. Im Treppenbereich sei er dann vom späteren Opfer angerempelt worden, „das war Absicht“. Die Situation habe ihn an ein schlimmes Ereignis in der Vergangenheit erinnert, halbtot sei er da geschlagen worden, obwohl er einer Konfrontation aus dem Weg habe gehen wollen.

Kölner Stadion: Mit Anlauf auf den Kopf getreten

Diesmal habe er sich wehren wollen, nachdem er den ersten Schlag kassiert haben will. Die Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn liest sich indes anders, so soll der Angeklagte zunächst einen Bierbecher nach dem Opfer geworfen, ihn dann mit zwei Faustschlägen zu Boden gebracht haben. Obwohl Zeugen versuchten ihn zurückzuhalten, habe sich der Schläger losgerissen, um noch einmal mit Anlauf auf den Kopf des Kontrahenten zu treten.

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„Ich wollte einfach, dass er liegen bleibt“, führte der 34-Jährige aus, er habe aber nicht gezielt nach dem Kopf getreten. Das Opfer wurde nach dem Tritt bewusstlos und wäre beinahe an seiner eigenen Zunge erstickt, die in den Rachenraum gerutscht war. Ein Zeuge leistete erste Hilfe und rettete dem Mann, der auch eine Gehirnerschütterung und diverse Prellungen erlitt, so das Leben. Der Täter kam danach in U-Haft, wurde nach Hinterlegung einer Kaution aber nach zwei Tagen wieder in die Freiheit entlassen.

Verteidiger sieht keine Tötungsabsicht

Ausdrücklich entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer, das als Nebenkläger im Gerichtssaal anwesend war. Verteidiger Prof. Ulrich Sommer hatte im Vorfeld des Prozesses erklärt, keinen Tötungsvorsatz bei seinem Mandanten zu sehen.

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SMK-Brasack

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„Es waren drei oder vier schreckliche Sekunden in seinem Leben“, sagte Sommer bei der Verhandlung. Insgesamt hat das Gericht neun Verhandlungstage eingeplant, ein Urteil soll frühestens am 30. Oktober fallen.