Die Kölnerin Caroline Schmidt erhielt in Berlin eine Gefängnisstrafe. Nun stand die 41-Jährige mit weiteren Aktivisten in Köln vor Gericht.
„Mahnwache“ vor Kölner LandgerichtKölner Klimaaktivistin wird nach Haftstrafe erneut verurteilt
Zivilen Ungehorsam und friedlichen Protest nennen Mitglieder der „Letzten Generation“ ihre polarisierenden „Klimakleber“-Aktionen auf den Straßen in ganz Deutschland. Und das bringt sie regelmäßig auf die Anklagebank. So auch am Dienstag (7. November), als sich fünf Aktivisten vor dem Kölner Amtsgericht verantworten mussten. Sie hatten im vergangenen Februar mit zwei weiteren Personen für ein Verkehrschaos auf der Cäcilienstraße im Bereich des am Neumarkts gesorgt.
Köln: „Klimakleber“ sorgen für Verkehrschaos am Neumarkt
Gegen 10 Uhr morgens hatten sich die Aktivisten auf die Straße gesetzt und teilweise mit den Händen auf den Asphalt geklebt. Sie zeigten Plakate, die auf die Klimakrise hinwiesen. „Der Verkehr kam zum völligen Erliegen, es gab einen langen Rückstau“, so die Staatsanwältin. Die nicht festgeklebten Personen konnten von Polizeibeamten dann schnell von der Straße bewegt werden, sie wurden entweder weggetragen oder standen nach einer Ansprache freiwillig auf.
Der Verkehr konnte danach geordnet abgeleitet werden. Die sogenannte technische Einheit der Polizei löste dann noch mit Lösemitteln die außen an der Straße festgeklebten Aktivisten. Die „Letzte Generation“ legt nach Angaben von Mitgliedern stets Wert darauf, dass auf der Fahrbahn im Zweifelsfall eine Rettungsgasse, etwa für Krankenwagen, gebildet werden könne. Gegen 11.30 Uhr habe der Verkehr am Neumarkt wieder frei fließen können, heißt es in der Anklageschrift.
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Kölner Neumarkt: Ausweichen über Bahngleise keine Option
Die Autofahrer hätten eher genervt reagiert, sagte eine Polizistin im Zeugenstand. „Niemand hat gesagt, das sei jetzt eine gute Aktion gewesen“, so die Beamtin. Vor Ort hatte etwa eine Autofahrerin geäußert, ihren Arzttermin zu verpassen: „Man soll die Umwelt schützen, aber doch nicht so.“ „Die wollen wahrscheinlich die Welt retten, das soll auch jeder machen“, so ein weiterer Betroffener im Zeugenstand, „aber mich in diese Spielereien reinziehen, das ist nicht in Ordnung“.
Die Verteidiger sagten, das Vorgehen der Aktivisten sei nicht als verwerflich anzusehen, daher müsse Freispruch ergehen. Der Protest sei schnell aufgelöst worden, zudem hätten Autofahrer auch anderweitig ausweichen können, etwa links über die Gleise. „Das ist verboten und ich will mir nicht mein Auto kaputt fahren“, antwortete ein Paketbote auf entsprechende Nachfrage. Auch die Polizistin hatte bestätigt, dass ein hoher Bordstein dies nicht möglich gemacht hätte.
Kölner Amtsgericht: Angeklagte rechtfertigen Blockadeaktion vor Gericht
„Es hat mir keinen Spaß gemacht, da Autofahrer zu blockieren, aber es geht hier um das nackte Überleben“, sagte ein Angeklagter, selbständig im Bereich Online-Medien. „Wir können nicht einfach so weiter machen wie bisher, die Klimakatastrophe kann man nicht weiter ignorieren“, so eine beschuldigte Studentin der Kulturanthropologie. Es gehe darum, so viele Menschen wie möglich aufzurütteln. Die Autofahrer und auch Menschen, die von den Protestaktionen erfahren.
Als prominenteste Klimaaktivistin saß auch die Kölnerin Caroline Schmidt auf der Anklagebank. Vor wenigen Wochen hatte ein Berliner Gericht die 41-Jährige zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Mit „Wut und Fassungslosigkeit“ habe sie die Entscheidung aufgenommen, sie werde dagegen vorgehen. Ob sie sich weiter an solchen Aktionen beteiligen würde, wollte die Richterin wissen. Die Aktivistin bejahte das – weiterer ziviler Ungehorsam, „das ist meine Pflicht“.
Köln: Richterin verhängt Geldstrafen gegen „Letzte Generation“-Aktivisten
Die Staatsanwältin sah eine Nötigung als erwiesen an. Das unmittelbare Ziel des Protests sei die Verursachung von Stau gewesen und das sei verwerflich. Es gebe legale Mittel des Protests, etwa angemeldete Demonstrationen. Die Anklägerin fordere Geldstrafen – dem kam die Richterin nach. Da sie sich festgeklebt hatten, erhielten die Aktivistin Schmidt und eine weitere Angeklagte mit 560 Euro (40 Tagessätze zu je 14 Euro) die höchste Sanktion. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor dem Gericht hatte eine überschaubare Anzahl an Personen mit einer „Mahnwache“ auf den Prozess aufmerksam gemacht, unterstützt von den Kölner Linken. Es sei „empörend“, mit welcher Härte der Staat gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ vorginge, erklärte der Kreissprecher Marius Vogel und es sei „ein Skandal, dass die Ampel es bei der Verkehrs-, Wohnungs- und Energiepolitik nicht schafft, die klimapolitisch dringend notwendigen Anpassungen vorzunehmen.“