Mit einer Überraschung endete der Prozess um eine angeklagte Vergewaltigung in einem Kölner Park.
„Wie im Fernsehen“Anklage sprach von Vergewaltigung im Kölner Park – Wende beim Prozess
Die von der Staatsanwaltschaft angeklagte Vergewaltigung im Mülheimer Stadtgarten war offenbar erfunden. Das ergab eine Wendung im laufenden Strafprozess vor dem Kölner Landgericht. Der 23-jährige Beschuldigte soll mit der Anzeigenerstatterin über ein Drogengeschäft in Streit geraten sein. Die Frau wollte laut dessen Aussage Kokain mit sexuellen Dienstleistungen bezahlen.
Köln: Streit um fehlendes Kondom im Mülheimer Park
Eskaliert sei die Situation laut Urteil, als die Beteiligten im Park gemerkt hätten, dass niemand ein Kondom dabei gehabt habe. Die Frau soll den Sex daraufhin verweigert haben, woraufhin der Angeklagte ihr verärgert ins Gesicht geschlagen habe. Die Verletzte konnte flüchten und in einer nahegelegenen Tankstelle die Polizei rufen. Von einem Drogendeal war dann keine Rede mehr.
In der Anklageschrift klang das ganz anders. Demnach soll der Beschuldigte die Frau mit einer Eisenstange bedroht und das Handy verlangt haben. Nachdem diese das Gerät nicht herausgegeben habe, habe der Mann sie zum Oralverkehr genötigt. Weitere sexuelle Handlungen soll die Frau abgewehrt haben, woraufhin der Mann sie verprügelt habe – Letzteres trifft offenbar zu.
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Kölner Richter hält Zeugin für nicht glaubhaft
Im Zeugenstand hatte die 40-jährige Anzeigenerstatterin ihre Vorwürfe bekräftigt. Der Vorsitzende Richter bewertete die Aussage aber als insgesamt nicht glaubhaft. So hatte die Zeugin etwa nicht plausibel erklären können, warum sie sich in der Tatnacht nachts in dem Park aufgehalten hatte. So soll sie auf eine gezielte Nachfrage erklärt haben, sie habe die Enten füttern wollen.
Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Ingo Lindemann zunächst geschwiegen. Nach der Aussage der Frau hatte sich er sich offenbar dazu entschlossen, reinen Tisch zu machen. So gab er einen Drogenhandel zu, der den Behörden noch gar nicht bekannt war. Die Staatsanwältin führte den Sachverhalt mit einer sogenannten Nachtragsanklage in den Prozess ein.
Köln: Angeklagter muss trotzdem ins Gefängnis
Am Ende lautete das Urteil nicht auf Vergewaltigung, sondern Körperverletzung und Handel mit Betäubungsmitteln. Dafür muss der vorbestrafte Täter für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis – zumal er unmittelbar vor der Tat wegen anderer Sache erst aus der Haft entlassen worden war. Die Anzeigenerstatterin könnte nun selbst ein Strafverfahren drohen, wegen falscher Verdächtigung.
Solche Wendungen kenne man ja eigentlich nur aus dem Fernsehen, hatte Richter Benjamin Roellenbleck resümiert. Tatsächlich hatte er aber vor zweieinhalb Jahren schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt. Damals hatte eine 23-Jährige behauptet, ihr Onkel habe sie in dessen Pizzeria vergewaltigt. Vor Gericht stellte sich heraus, dass beide eine heimliche Beziehung geführt hatten.