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Verzögerung am Kölner FlughafenPassagier will Geld für verpassten Flieger – Gericht sieht aber Mitschuld

Lesezeit 2 Minuten
24.6.2022: Am Flughafen Köln-Bonn haben sich extrem lange Warteschlangen von Fluggästen gebildet, weil nicht genug Sicherheitspersonal für den Security Check vor den Gates vorhanden ist.

Der Kläger bemängelte eine zu lange Abfertigung in der Sicherheitsschleuse am Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2021. Ein Jahr später kam es hier zum richtigen Chaos.

Das Landgericht Köln entschied über die Klage eines Mannes, der einen Flug nach Portugal verpasst hatte.

Ein Fluggast hatte Klage gegen die Behörden eingereicht, nachdem er und seine Lebensgefährtin ihr Flugzeug an die portugiesische Algarve verpasst hatten. Der Mann sah die Schuld bei der für die Sicherheitskontrollen zuständigen Bundespolizei. Hier sei es zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen gekommen. Das Landgericht Köln wies die Klage (Aktenzeichen: 5 O 250/22) jedoch ab.

Köln: Gericht weist auf Empfehlung des Airports hin

Der Kläger hatte einen Flug von Köln nach Faro gebucht, der Abflug war für 11.40 Uhr geplant. „Auf der Internetseite des Flughafens wurde darauf hingewiesen, dass in verkehrsreichen Spitzenzeiten die Sicherheitskontrolle bei höherem Passagieraufkommen länger dauern könne“, heißt es seitens des Landgerichts. Es empfehle sich daher, zweieinhalb bis drei Stunden vor Abflug am Airport zu sein.

Um 9.20 Uhr waren die Fluggäste an jenem Septembertag im Jahr 2021 am Flughafen erschienen, der Gepäckschalter der Fluggesellschaft öffnete laut Gericht erst um 9.30 Uhr. 20 Minuten später hatten die Passagiere ihre Koffer abgegeben, danach ging es noch zum Schalter für Sperrgut. Um 10 Uhr erreichten der Kläger und seine Partnerin schließlich die Sicherheitsschleuse des Flughafens.

Kölner Passagier wollte Schadenersatz vom Bund

Spätestens um 10.30 Uhr hätten die Fluggäste auch das Innere der Schleuse erreicht. Bis zur durchgeführten Kontrolle dauerte es aber mehr als eine Stunde. Um 11.35 Uhr konnte das Paar den Gatebereich des Airports betreten. Zu spät, um den gebuchten Flug noch zu erreichen. Für eine Umbuchung und eine Taxifahrt musste der Kläger daher rund 968 Euro zusätzlich ausgeben.

Dieses Geld bekommt der Mann laut Urteil des Landgerichts nicht zurück. Die geschilderte Verweildauer in der Sicherheitsschleuse belege noch keine unzureichende Besetzung im Sinne eines Organisationsverschuldens der Bundespolizei. Der Richter sah auch eine Mitschuld beim Passagier. So hätte sich dieser der Empfehlung folgend ja noch früher am Flughafen einfinden können.

Klagewelle nach Chaos im vergangenen Sommer

Erst recht hätte sich der Kläger laut Gericht beim Check-in beeilen müssen, da er neben seinem normalen Gepäck noch Sportgeräte als Sperrgut aufgeben wollte. Es habe auch nicht im Verantwortungsbereich der Bundespolizei gelegen, dass der Gepäckschalter womöglich zu spät geöffnet wurde. Demnach hätte der Passagier wohl besser die Fluggesellschaft verklagt.

Richtiges Chaos im Sicherheitsbereich hatte vergangenen Sommer am Kölner Flughafen geherrscht. Es kam zu stundenlangen Wartezeiten, viele Fluggäste verpassten ihre Flüge. Allein im vergangenen Jahr reichten laut Amtsgericht etwa 18.000 Betroffene eine Schadenersatzklage ein. Köln gilt als Klagehochburg, da hier die Lufthansa sitzt. Der Abflugort innerhalb Deutschlands spielt dabei keine Rolle.