Die Bewohner der 481 Wohnungen haben die Gewissheit, dass die geförderten Mieten über Jahre unangetastet bleiben.
Preisbindung verlängertBei 481 Kölner Wohnungen bleiben die Mieten stabil
Bei der Dauerkrise am Kölner Wohnungsmarkt lässt diese Nachricht aufhorchen. Die Mietpreisbindung für 260 Wohnungen der GAG, die vor rund 15 Jahren mit öffentlichen Fördergeldern gebaut wurden, wird noch einmal um 15 Jahre verlängert. Für weitere 221 GAG-Wohnungen, die bisher frei finanziert waren, hat das Land für zehn Jahre die Belegungsrechte gekauft, um sie für die Mieter bezahlbar zu halten.
Damit unterliegen insgesamt 481 GAG-Wohnungen der Mietpreisbindung von 7,85 Euro pro Quadratmeter, darunter unter anderem in der „Ledo“-Siedlung auf dem früheren Siemensgelände an der Amsterdamer Straße in Niehl und die „Villa anders“ in Ehrenfeld, beides Projekte für Mehrgenerationenwohnen. Insgesamt hat die GAG seit Herbst 2023 die neuen Fördermöglichkeiten des Landes bei zehn Wohnsiedlungen angewandt.
6800 Wohnungen fallen aus Mietpreisbindung
481 öffentliche Wohnungen mit stabilen Mieten sind im Vergleich zu den insgesamt mehr als 6800, die in den Jahren 2023 bis 2025 aus der Bindung fallen, immerhin sieben Prozent.
Alles zum Thema Ina Scharrenbach
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2010 gab es in Köln noch 52.700 Wohnungen verschiedener Fördertypen, 2022 waren es 16 Prozent weniger, nur noch 44.400 – und bis 2045 fallen etwa 53 Prozent der geförderten Wohnungen aus ihrer Mietpreisbindung, die meisten davon sogar schon bis 2030 (rund 15.700).
Im Jahr 2022 hat das NRW-Kommunalministerium die Möglichkeit des Ankaufs von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum auf 67 Städte und Gemeinden ausgeweitet, in denen der Mangel an bezahlbarem Wohnraum besonders groß ist. Die GAG profitiert als größtes kommunales Wohnungsunternehmen in NRW zum ersten Mal von dieser Möglichkeit. Es können aber auch Wohnungen gefördert werden, in denen Menschen wohnen, die bereits einen Wohnberechtigungsschein haben. In Köln haben mehr als 40 Prozent der Menschen Anspruch auf geförderte Wohnungen.
Beim Bindungserwerb, also dem Kauf von Belegungsrechten durch das Land hat die Stadt Köln das Recht, über die Auswahl der Mieter zu entscheiden. Die GAG wird in diesem Fall mit einem einmaligen Festbetrag entschädigt.
Bei der Bindungsverlängerung profitiert die GAG unter anderem durch einen zusätzlichen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent auf das Restdarlehen. Außerdem sind die Zinssätze für das Wohnungsunternehmen besonders attraktiv. Sie zahlt für die ersten fünf Jahre des Verlängerungszeitraums gar keine Zinsen, für die weiteren Jahre nur 0,5 Prozent.
„Es ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Mieterinnen und Mieter können sich auf weiterhin stabile und bezahlbare Mieten verlassen, für uns ist aufgrund der Landesmittel die Wirtschaftlichkeit gewährleistet“, sagt GAG-Vorständin Katrin Möller. „Das ist ein weiterer sinnvoller Baustein, um dem anhaltenden Rückgang öffentlich geförderter Wohnungen zu begegnen.“
„Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. In vielen Städten und Gemeinden ist Bauland ein knappes und teures Gut“, sagt NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). „Mit dem landesseitigen Ankauf von 221 Belegungsrechten in Wohnungen der Kölner GAG AG und der Bindungsverlängerung an 260 weiteren Wohnungen sichern wir in Köln bezahlbares Wohnen – für die, die wenig Geld haben. Wenn weitere Wohnungsunternehmen ihre Bestände prüfen und in die öffentliche Wohnraumförderung überführen, machen wir weiter Meter für mehr bezahlbare Wohnungen in NRW.“