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Streit um Ost-West-AchseStadt Köln hält Gutachten der Tunnelgegner für fehlerhaft

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Keiner kommt durch: Alltag auf der Ost-West-Achse in der Innenstadt zwischen Heumarkt und Neumarkt.

Keiner kommt durch: Alltag auf der Ost-West-Achse in der Innenstadt zwischen Heumarkt und Neumarkt.

Bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Faktors sind die Tunnelgegner nach Auffassung von Stadt und KVB von falschen Annahmen ausgegangen.

Im Streit um den Stadtbahn-Ausbau der Ost-West-Achse haben die Stadtverwaltung und die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) in einem neuen Papier dem Vorwurf der Tunnelgegner widersprochen, dass es für die mehr als eine Milliarde Euro teure U-Bahn-Variante keine Fördergelder von Bund und Land geben wird. Das entspreche nicht den Tatsachen.

Das Kölner Bündnis für Verkehrswende hatte Anfang November ein Gutachten vorgelegt. Es kommt zu dem Schluss, dass die U-Bahn bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Faktors an der kritischen Marke von 1,0 liegt. Die oberirdische Lösung hingegen sei mit dem bisher angenommen Wert von 1,3 deutlich unterbewertet.

Entscheidung über Ausbauvariante der Ost-West-Achse frühestens im Februar

Das städtische Gutachten hatte die unterirdische Lösung mit einem Wert von 1,4 eingestuft. Der Vorteil von 0,1 für die U-Bahn ergebe sich daraus, dass die Stadtbahnen in dem 2,7 Kilometer langen Tunnel zwischen Heumarkt und Aachener Weiher um bis zu vier Minuten schneller sein werden als bei der oberirdischen Lösung. Beide Varianten seien daher förderfähig.

Die Reisezeit setzt sich zusammen aus dem Fußweg zur Haltestelle, der Warte- und der Fahrzeit plus möglicher Umsteigewege und dem Fußweg bis zum Ziel.

Dieser Zeitvorteil, argumentiert das Bündnis für Verkehrswende, werde durch die langen Umsteigewege in den U-Bahnstationen zunichtegemacht. Die Reisezeit sei das entscheidende Kriterium für die Berechnung des Kosten-Nutzen-Faktors, so das Gutachten Tunnelgegner aus dem Büro Vieregg-Rössler aus München.

Das ist nach Auffassung von Stadtverwaltung und KVB falsch. Für die Berechnung des Nutzens für den Fahrgast sei die Reisezeit seit 2022 allein nicht mehr entscheidend. Maßgeblich seien die „Reisewiderstände“. Das ist ein Wert, in den neben der objektiv gemessenen Reisezeit auch die von Pendlern subjektiv empfundenen Faktoren wie etwa der Fahrkomfort einfließen. So bewirke ein größeres Platzangebot in der Bahn, dass Fahrzeitvorteile deutlich höher gewichtet werden als die langen Wege bis zum U-Bahnsteig.

Überdies hätte das Gutachten von Vieregg-Rössler in die Berechnungen nicht einbezogen, dass die neuen Stadtbahnen mit dem größeren Platzangebot nicht nur im Tunnelabschnitt, sondern auf der gesamten Trasse zum Beispiel zwischen Bensberg und Weiden-West einen höheren Nutzen für Pendler hätten. „Aufgrund des fehlerhaften Einstiegs in die Analyse“, seien alle Ergebnisse im Gutachten der Tunnelgegner falsch.

Der Stadtrat hatte in der Sitzung am 12. Dezember die Entscheidung über die verschiedenen Ausbauvarianten vertagt. Darüber kann jetzt frühestens in der nächsten Sitzung im Februar entschieden werden.