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Sonniges WetterStadt Köln kündigt verstärkte Kontrollen am Brüsseler Platz für das Wochenende an

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Menschen genießen den Frühsommer auf dem Brüsseler Platz.

Der Brüsseler Platz ist bei Kölnerinnen und Kölnern ein beliebter Ort zum Feiern.

Das Wetter wird besser, auf dem Brüsseler Platz wird ein Ansturm erwartet. Die Stadt will gegensteuern.

Nach den verregneten Tagen zuletzt erwarten viele Kölnerinnen und Kölner sehnsüchtig das Wochenende: Für Samstag prognostiziert der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis zu 29 Grad. Das sorgt voraussichtlich auch für mehr Andrang an öffentlichen Plätzen wie dem Aachener Weiher, der Uniwiese oder dem Brüsseler Platz.

Wegen des seit Jahren andauernden Rechtsstreits mit den Anwohnenden über Lärmbelästigung am Brüsseler Platz hat die Stadt Köln deshalb angekündigt, dort vorsorglich stärker zu kontrollieren. Wie eine Sprecherin der Stadt auf Nachfrage mitteilte, habe man sich 2013 vor dem Verwaltungsgericht mit einem Anwohner darauf geeinigt, von April bis Oktober ab 22 Uhr darauf hinzuwirken, dass die Besucher den Brüsseler Platz freitags und samstags bis spätestens 24 Uhr verlassen.

Vermittler unterstützen den Ordnungsdienst

Mitarbeitende des Ordnungsdienstes sind laut der Sprecherin bei den Kontrollen in der Regel in zwei Teams im Einsatz. Ein Team besteht aus zwei bis drei Personen. Unterstützt werden sie seit 2015 von sogenannten Vermittlern – Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen, die eine niederschwellige Ergänzung zum Ordnungsdienst sein sollen.

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Ihre Aufgabe ist es, einzelne Personen, die für sich genommen nicht als Störer gelten, dazu zu bewegen, die Nachtruhe einzuhalten, Müll zu vermeiden und spätestens um 24 Uhr den Platz zu verlassen. Im vergangenen Jahr waren bereits vier vermittelnde Personen im Einsatz. Die Zahl ist für dieses Jahr auf sechs erhöht worden.

Grundsatzfrage vor dem Bundesverwaltungsgericht

Im September hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) die Stadt zur Einhaltung der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr verpflichtet. Diese legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. In der angestrebten Revision soll die Grundsatzfrage geklärt werden, ob eine Lautstärke von 60 Dezibel für die Anwohnenden gesundheitsgefährdend ist.

Bis dahin will die Stadt ihre bisherigen Maßnahmen fortführen, darunter Kontrollen des Ordnungsdienstes sowie geschlossene Außengastronomie und ein Alkoholkaufverbot in einem Supermarkt und zwei Kiosks ab jeweils 23.30 Uhr. Das OVG hält dies für „evident unzureichend“.