Wie geht es am Brüsseler Platz weiter? Die Stadt Köln prüft nun drastische Maßnahmen, um die Nachtruhe an den Wochenenden zu sichern.
Jahrelanger Streit um NachtruheStadt Köln will Brüsseler Platz ab 2025 nachts absperren
Im schon lang andauernden Streit um den Lärm am Brüsseler Platz plant die Stadt Köln nun drastische Maßnahmen. Im Mittelpunkt steht unter anderem ein nächtliches Verweilverbot an den Wochenenden. Dieses soll ab Februar 2025 gelten und wird derzeit geprüft.
In einer Mitteilung der Stadt ist die Rede davon, die Maßnahme ab dem 1. Februar 2025 freitags, samstags und vor Feiertagen von 22 Uhr bis 6 Uhr umzusetzen.
Die rechtliche Grundlage der Umsetzung dieses geplanten Verweilverbots bilde laut Stadt der Paragraf 15 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dieser Paragraf erlaubt es Städten und Gemeinden, Regeln aufzustellen, um gegen für Anwohner und Anwohnerinnen schädlichen Lärm vorzugehen.
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Köln: Das sind die Pläne der Stadt für den Brüsseler Platz
Laut Stadt soll diese Maßnahme vorübergehend greifen, bis eine langfristige ordnungsbehördliche Verordnung in Kraft tritt. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage für die Ahndung von Verstößen und die dauerhafte Anwendung der Regelung zu schaffen.
Neben dem Verweilverbot sind auch noch weitere Maßnahmen in Planung. So prüfe die Stadt, wie Teile des Brüsseler Platzes während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gesperrt werden können. Eine vorübergehende Einzäunung rund um die Kirche St. Michael wird ebenfalls in Betracht gezogen. Außengastronomie-Flächen am und auf dem Platz sollen ab 2025 außerdem nur noch bis 22 Uhr geöffnet sein, um die gesetzliche Nachtruhe zu unterstützen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten geprüft, wie diese Flächen tagsüber erweitert werden können, um Gewerbetreibenden entgegenzukommen.
Die Stadt Köln sieht die Maßnahmen nicht nur als Reaktion auf die Lärmbelästigung, sondern auch als Teil eines langfristigen Plans zur Neugestaltung und Aufwertung des Brüsseler Platzes. Dabei sollen die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden und anderen Interessengruppen gleichermaßen berücksichtigt werden. (ft)