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Kommentar

Kommentar zu Kardinal Woelki
Auf dem juristischen Holzweg

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Lesezeit 2 Minuten
Ein Mottowagen beim Rosenmontagszug 2023 befasst sich mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche. Die satirische Darstellung zeigt den Teufel, der am Kölner Kardinal Woelki zerrt. Dieser klammert sich an einem der beiden Türme des Kölner Doms fest, der aber bereits abzubrechen droht.

Mottowagen beim Rosenmontagszug 2023 in Düsseldorf: Kölns Kardinal Woelki klammert sich an den Dom.

Gerichtstermine, Zeugenaussagen, juristische Scharmützel nehmen kein Ende. Doch Kardinal Woelkis Verantwortung ist eine moralische Frage.

Was immer Kardinal Rainer Woelki geritten haben mag, seinen schneidigen Kölner Anwalt gegen Presseberichte über den Missbrauchsskandal im Erzbistum in Marsch zu setzen – ein Segen, um es im kirchlichen Jargon zu formulieren, liegt ganz gewiss nicht darauf.

Inzwischen sieht sich der Kölner Erzbischof zwei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht von Falschaussagen nach, den Woelki naturgemäß bestreitet. Und in einem Presserechtsstreit mit der „Bild“-Zeitung hat das Oberlandesgericht Köln jetzt wesentliche Aussagen über den Fall eines von Woelki trotz Missbrauchsvorwürfen beförderten Geistlichen für zulässig erklärt.

Missbrauchsskandal: Richter sieht rechtliche als auch moralische Bewertung

Es gebe, so die Richter für Missbrauch sowohl eine rechtliche als auch eine moralische Bewertung. Dass ein Kardinal der römisch-katholischen Kirche offenbar letztinstanzliche Urteile staatlicher Gerichte braucht, um ihm das begreiflich zu machen, gehört zu den befremdlichsten Resultaten einer immer kleinteiligeren Auseinandersetzung, die selbst Interessierte und Informierte kaum mehr durchschauen.

Insofern erweist sich der von Woelki beschrittene Rechtsweg zunehmend als Holzweg. Gerichtstermine, Zeugenaussagen, anwaltliche Scharmützel nehmen und nehmen kein Ende – und mit welchem Ziel? Woelki will den juristischen Nachweis führen, dass er im Missbrauchsskandal immer dann nichts gewusst habe, wenn es darauf angekommen wäre.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, heißt ein uralter Rechtsgrundsatz. In Woelkis Fall gilt: Je weniger er als Letztverantwortlicher gewusst haben will, umso schwerer wiegt die moralische Last nicht wahrgenommener Verantwortung.