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Verkehrsbehinderung erwartetSchwerverbrecher Drach sorgt für Ausnahmezustand in Köln

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Am Kölner Gerichtsgebäude wurde vor dem Drach-Prozess dieses Auto abgeschleppt.

Köln – Kein Auto durfte mehr auf den Parkplatz neben der Staatsanwaltschaft, auf dem in der Mitte ein großes „H“ für Helikopter prangt. Alles ist angerichtet für die geplante Ankunft von Thomas Drach, dem als gefährlich geltenden Reemtsma-Entführer. Die Behörden wollen nichts dem Zufall überlassen, rund um das Justizgebäude an der Luxemburger Straße herrscht Alarmstufe Rot. Dienstag um 9.15 Uhr soll der Mammut-Prozess um vier bewaffnete Raubüberfälle beginnen.

Köln: Ankunft per Hubschrauber gilt als wahrscheinlich

Mit Verweis auf das geheime Sicherheitskonzept wollen die Behörden zwar offiziell nicht bestätigen, dass Drach per Hubschrauber aus der JVA zum Landgericht gebracht wird. Aber alles spricht dafür. Als vor viereinhalb Jahren mutmaßliche Mitglieder der berüchtigten „Pink Panther“-Bande zu ihrem Prozess eingeflogen wurden, bot sich rund um das Justizgebäude ein ähnliches Bild. Der Parkplatz war gesperrt und, wie jetzt auch, Halteverbotszonen waren an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße eingerichtet worden.

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Der Parkplatz neben dem Gebäude der Kölner Staatsanwaltschaft dient auch als Helikopter-Landeplatz.

Damals säumten zum Prozessauftakt mehrere schwer bewaffnete Polizeibeamte den Weg vom Helikopter-Landepunkt bis zum Hintereingang des Landgerichts. Per Auto waren die Angeklagten das kurze Stück vom Hubschrauber zum Landgericht gebracht worden. Auch heute ist mit einer gesperrten Hans-Carl-Nipperdey-Straße zu rechnen, Auswirkungen auf den Verkehr könnten sich bis zur Luxemburger Straße ergeben. Als Autofahrer solle man den Bereich um das Gericht besser meiden, teilte ein Sprecher mit.

Schlechte Voraussetzungen im Kölner Landgericht

Gute Voraussetzungen für eine Verhandlung unter solch immensen Sicherheitsvorkehrungen bringt das Landgericht freilich nicht mit. In die Lobby des Gebäudes gelangen Gäste ohne jegliche Durchsuchung, erst im Inneren muss man sich an einer der drei Schleusen anstellen. Eine davon führt in den Strafbereich. Anders als etwa im Landgericht Aachen gibt es vor Schwurgerichtssälen in Köln keine fest installierten Metalldetektoren, die bei Bedarf in Betrieb genommen werden.

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Der Drach-Prozess findet im Saal 112 statt, der lediglich durch das enge Treppenhaus zu erreichen ist. Erfahrungsgemäß knubbeln sich hier die Besucher vor Eintritt, zumal bis auf die Berufsrichter jeder einzeln durchsucht werden soll, darunter allein 20 Journalisten und nochmal so viele Kameraleute. Diese sollen einen 3G-Nachweis erbringen und eine FFP2-Maske tragen. Zeitgleich laufen viele weitere Verfahren – zu denen auch ungeimpfte und ungetestete Personen dürfen.

Verteidiger spricht von dünner Beweislage

Eine Verlegung des Prozesses, etwa in den sogenannten „Terror-Bunker“, einer hochmodernen und mit aller Sicherheitstechnik ausgestatteten Außenstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf, sei gewünscht, aber nicht möglich gewesen, heißt es dem Vernehmen nach. Und so herrscht der Drach-Ausnahmezustand in Köln wohl bis mindestens Ende September. Bis dahin hat das Landgericht 53 Prozesstage angesetzt, 75 Zeugen sollen gehört werden. Das Verfahren wird strittig geführt.

Verteidiger Andreas Kerkhof hatte im Vorfeld von einer dünnen Beweislage gesprochen, auf deren Grundlage sein Mandant angeklagt worden sei. Als ein Indiz auf einem Überwachungsvideo gilt etwa ein „Watschelgang.“ Dem heute 61-Jährigen droht Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes, nachdem er in den Jahren 2018 und 2019 vier Überfälle auf Geldtransporte verübt haben soll, zwei davon in Köln. Zwei Fahrer wurden angeschossen und lebensgefährlich verletzt.