Ein Testlauf findet beim ersten Heimspiel der Rückrunde des 1.FC Köln statt.
Fahrverbote rund ums StadionMehr Schutz für Anwohner bei Heimspielen des 1. FC Köln

DIe Anwohnerschutzzone rund ums Stadion wird erweitert.
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Bereits seit Jahren werden bei Heimspielen des 1. FC Köln mehrere Straßen im Stadionumfeld drei Stunden vor Anpfiff für den Durchgangsverkehr gesperrt. Das sogenannte Anwohnerschutzkonzept soll nun nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal erweitert werden. Dazu findet am Samstag, 25. Januar, ein Testlauf statt, wenn der 1. FC Köln gegen den SV 07 Elversberg antritt.
Mehr Straßensperrungen bei Heimspielen des 1. FC Köln
Wie die Stadt Köln mitteilt, gelten an dem Tag ab 10 Uhr Durchfahrtsverbote für vier weitere Zonen. So ist der Bereich innerhalb der Aachener Straße, Autobahn 1, Gleistrasse der Bahn AG, Egelspfad, Vogelsanger Weg und Drosselstraße gesperrt. Das gilt ebenso für den Bereich innerhalb der Aachener Straße, Autobahn 1, Marsdorfer Straße (Tönneshofweg bis Jungbluthgasse), Statthalterhofweg, Am Weidenpesch und Vogelsanger Weg. Eine weitere Sperrzone umfasst das Gebiet Am Römerhof, zwischen Aachener Straße und Junkersdorfer Straße/Kölner Weg. Außerdem umfasst das erweiterte Schutzkonzept das Areal Manstedter Weg/Dansweiler Weg/Vitalisstraße zwischen Widdersdorfer Straße und Stolberger Straße.
Nur berechtigte Personen wie Anwohnende dürfen dann die Zufahrten zu den Wohngebieten passieren. Mit Beginn der Veranstaltung werden die Sperren wieder aufgehoben.
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Mit dem Anwohnerschutzkonzept verfolgt die Stadt das Ziel, Anwohner im Umfeld des Stadions bei Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Zuschauern Vorrang beim Parken zu geben und gleichzeitig den Verkehr, die Umweltbelastung und den Parksuchverkehr in dieser Zone zu reduzieren. Zudem werden die Durchfahrtsbedingungen für Rettungsdienste und Busse verbessert.
Im Nachgang wird entschieden, ob auf einen ursprünglich vorgesehenen zweiten Testlauf verzichtet werden kann, heißt es seitens der Stadt. Und: Nach einer Eingewöhnungsphase von mindestens sechs Monaten nach dauerhafter Einrichtung der Sperrungen sollen weitere Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs erfolgen. So soll geprüft werden, ob zusätzliche Anpassungen notwendig sind. (jan)