Die Kölner Initiativen „Archivkomplex“ und „Köln kann auch anders“ kritisieren die Einstellung der Verfahren scharf.
„Schlag ins Gesicht der Opfer“Petition zur Wiederaufnahme des Stadtarchivprozesses gestartet
Die Kölner Initiaven „Archivkomplex“ und „Köln kann auch anders“ haben eine Petition für eine Wiederaufnahme der Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs gestartet. Anfang August hatte das Landgericht Köln die Prozesse gegen die Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt, unter anderem mit der Begründung, das öffentliche Interesse sei mittlerweile gesunken.
Über diese Begründung zeigen sich die Initiativen empört. Die Einstellung der Verfahren sei „ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ihrer Angehörigen“. In ihrem Aufruf sprechen die Initiativen von „der größten Katastophe in der Stadt Köln seit dem Zweiten Weltkrieg“ und fordern die Wiederaufnahme der Strafverfahren.
Initiativen fordern Wiederaufnahme des Stadtarchivprozesses
Bei dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs am 3. März 2009 waren zwei junge Männer gestorben. Eine 84-jährige Frau, die ihre Wohnung und ihren gesamten Besitz durch den Einsturz verlor, hatte sich wenige Zeit später das Leben genommen.
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Im Zuge der Aufarbeitung waren vier Personen angeklagt worden. Einer von ihnen, ein von den örtlichen Verkehrsbetrieben mit der Bauüberwachung beauftragter Mann, wurde 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei Bauleiter wurden freigesprochen. 2019 wurde ein Oberbauleiter wegen fahrlässiger Tötung ebenfalls zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche und Verurteilungen später allerdings auf und verwies die Verfahren zurück an das Landgericht. Unter anderem monierte der BGH Gerichtsangaben zufolge, dass bei den Freisprüchen wichtige Umstände zu den Sorgfaltspflichten außer Betracht gelassen worden seien.
Am 6. August 2024 gab das Landgericht Köln bekannt, dass die Verfahren gegen die vier Angeklagten gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt wird. Das Landgericht begründete die Entscheidung damit, dass den Angeklagten nur eine mittelbare Verantwortlichkeit zum Vorwurf gemacht werden könne. Zudem sei das öffentliche Interesse nach mehr als 15 Jahren gesunken.