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LandgerichtZeugin sagt im Prozess gegen mutmaßlichen Brandstifter aus Oberberg aus

Lesezeit 2 Minuten
Das Landgerichtsgebäude in Köln.

Das Kölner Landgericht muss entscheiden, ob ein 53 Jahre alter Mann dauerhaft untergebracht wird.

Die Ermittlerin der Polizei relativierte die von den Bränden ausgehende Gefahr in Marienheide und Gummersbach erheblich.

Zunächst soll ein 53-Jähriger im Mai 2024 auf seinem Zimmer in der Psychiatrie in Marienheide einen Brand gelegt haben. Zweieinhalb Monate später soll er dann direkt an einem Fachwerkhaus, in dem er auch selbst eine Wohnung bewohnte, eine Papiermülltonne angezündet und gehofft haben, das Feuer möge auf das Fachwerk-Gebälk übergreifen. Am Donnerstag hat nun eine Ermittlerin aus Gummersbach vor der 20. Großen Strafkammer ausgesagt, sie relativierte die von den Bränden ausgehende Gefahr erheblich.

Brand wäre von sich aus erloschen

Laut der Aussage habe die Spurenlage in dem Psychiatriezimmer ergeben, dass der Beschuldigte wohl eine über eine Stuhllehne gehängte Jacke aus Polyester angezündet hatte. „Polyester brennt zwar eigenständig, schmilzt aber und tropft dann ab“, sagte die Zeugin. Die angrenzende Rigips-Wand sei hingegen nicht brennbar gewesen. Auch der PVC-Bodenbelag hätte nicht eigenständig gebrannt. „PVC brennt zwar, wenn man eine Flamme dranhält, erlischt aber gleich wieder, wenn keine Brandquelle mehr da ist“, erläuterte die Ermittlerin. Das liege am Chlor, das dem PVC beigegeben sei.

Die Polizistin war sich auch sicher, dass das Feuer von sich aus erloschen wäre, hätten Mitarbeiter dies nicht mit einem Feuerlöscher besorgt. „Wenn die Jacke verbrannt gewesen wäre und der Stuhl verbrannt gewesen wäre, wäre das Feuer ausgegangen, weil eine weitere Brandlast fehlte.“ Ein Tisch aus Holz habe mehr als 60 Zentimeter entfernt gestanden, dahin hätte das Feuer nicht überspringen können. Dennoch habe es einen großen Schaden geben: „Alles, was mit Ruß beschlagen ist, muss eigentlich weg. Das kriegt man nicht mehr sauber.“ Laut der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft soll in dem Zimmer ein Schaden von 7000 Euro entstanden sein.

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Auch bei dem Vorfall mit der brennenden Papiertonne habe keine wirkliche Brandgefahr bestanden. Die Ermittlerin war sich sicher, dass die brennende Tonne geschlossen gewesen sei. „Das hat mir einer der Feuerwehrmänner gesagt“, so die Zeugin. Zudem hatte ein Brandsachverständiger am zweiten Verhandlungstag in der vergangenen Woche ausgesagt, dass das Feuer nicht hätte auf das Gebälk des Fachwerks übergreifen können. Hierzu hatte der Sachverständige laut seinen Angaben verschiedene Versuche angestellt.

Der Prozess wird fortgesetzt.