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Neues BundesgesetzPolizei weitet Waffenverbot am 11.11. auf Hotspots in ganz Köln aus

Lesezeit 3 Minuten
Hinweisschild der Polizei weist auf eine Waffenverbotszone an der Ausgehmeile Zülpicher Straße hin

Hinweisschild auf eine Waffenverbotszone an der Zülpicher Straße.

Ein neues Bundesgesetz ermöglicht die Ausweitung von Waffenverbotszonen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten oder Karneval.

Wird das der sicherste 11.11. der vergangenen Jahre? Die Polizei hat ihre bisherigen Pläne für temporäre Waffenverbotszonen beim Karnevalsauftakt aus juristischen Gründen über den Haufen geworfen. Nun soll es statt an der Zülpicher Straße und Umgebung an jedem karnevalistischen Hotspot in der Stadt ein komplettes Messerverbot geben. Das macht ein neues Bundesgesetz möglich. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) warnt unterdessen schon mal alle Störenfriede.

„Wer Ärger macht, um den wird sich die Polizei kümmern. Gewalt und Messer haben keinen Platz im Karneval“, so Reul zum „Kölner Stadt-Anzeiger“. Mit einer neuen rechtlichen Grundlage soll am 11.11. an beliebten Orten jeder ohne Anlass kontrolliert werden dürfen. Konkret benennt ein Sprecher der Polizei auf Anfrage „neben der Veranstaltung im Zülpicher Viertel die Veranstaltungen in der Altstadt, an der Schaafenstraße und in der Südstadt.“

Neues Bundesgesetz in Kraft getreten

Der Sprecher betont: „Darüber hinaus können sich spontan weitere ‚Hotspots‘ im Stadtgebiet ergeben, auf die die neuen Regelungen Anwendungen finden können.“ Mit den neuen Regelungen ist das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ gemeint. Als Teil des „Sicherheitspakets“ des Bundes war das Gesetz eine Reaktion auf den Terroranschlag beim Solinger Stadtfest (drei Tote). Es ist erst Ende vergangener Woche in Kraft getreten.

Alles zum Thema Herbert Reul

Paragraph 42 des Gesetzes ist jetzt betitelt mit „Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen.“ Darin steckt auch ein absolutes Messerverbot (also auch für kleine Klingen) bei Volksfesten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen. Das betrifft auch den Kölner Karneval.

Polizei Köln hatte temporäre Waffenverbotszone beantragt

„Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, welches unter anderem Änderungen des Waffengesetzes beinhaltet und am 31. Oktober in Kraft getreten ist, macht eine Einrichtung der durch das Polizeipräsidium Köln vorgeschlagenen temporären Waffenverbotszone anlässlich des 11. November 2024 nicht mehr erforderlich“, erklärt der Polizeisprecher.

Was damit gemeint ist: Die Polizei Köln hatte beim zuständigen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) eigentlich „nur“ eine zeitliche und räumliche Erweiterung der bestehenden Waffenverbotszonen an den Ringen und der Zülpicher Straße beantragt. Beide Zonen treten – auch am 11.11. oder Altweiber – erst ab 20 Uhr abends in Kraft. Laut Antrag sollten sie zum Karnevalsauftakt schon vormittags gelten.

Gesetz soll beim Kölner Karneval offener ausgelegt werden

Zudem wollte die Polizei die Waffenverbotszone an der Zülpicher Straße auf das gesamte Viertel erweitern. Bis hin zur Uniwiese, wo wieder eine Ausweichfläche für die feiernden Jecken entstehen soll, wenn es in der Kneipenstraße zu voll wird. Ein Erlass des NRW-Innenministeriums hatte die Möglichkeit von zeitweisen Waffenverbotszonen seit September möglich gemacht. Am frühen Mittwochmorgen bekam die Polizei dann aber die offizielle Absage vom LZPD: Der Antrag sei nun hinfällig, weil es seit wenigen Tagen das neue Bundesgesetz gebe.

Im Gegensatz zu einem abgegrenzten Volksfest wie der Deutzer Kirmes soll das Gesetz beim Karneval offener ausgelegt werden: „Eine Reduzierung nur auf abgegrenzte Veranstaltungsflächen greift zu kurz, weil zum Beispiel auch die Überlaufflächen im Bereich der Zülpicher Straße aber auch Wartezonen vor Veranstaltungen in den Schutzbereich der neuen Rechtsnormen fallen können“, hieß es von der Kölner Polizei.

Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Bund hat die rechtliche Grundlage dafür gelegt, dass Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten sind. Das finde ich richtig. Ich möchte aber auch dafür sensibilisieren, dass damit das Problem nicht aus der Welt ist. Es wird wahrscheinlich immer jemanden geben, der durch das Raster fällt und nicht kontrolliert wurde. Also: Aufmerksam bleiben und Verdächtiges melden!“

Reul („Ich freue mich wieder sehr auf die Session“) wird am 11.11. übrigens auch in Köln sein – dienstlich.