AboAbonnieren

Parken in KölnFlughafen-Dauerparker ärgern die Anwohner in Porz-Grengel

Lesezeit 2 Minuten

Für viele Urlauber ist der Schotterplatz in Wahn eine preisgünstige Alternative zum Flughafenparkplatz.

Grengel – Das Parken am Köln-Bonner Flughafen kostet mindestens 29 Euro pro Woche. Vielen Urlaubern ist das offenbar zu teuer: Anstatt das Auto in einem Parkhaus des Flughafens abzustellen, parken einige lieber im Wohngebiet von Grengel, das in unmittelbarer Nachbarschaft liegt – zum Ärger der Anwohner.

„Seit fast drei Wochen blockiert ein Fahrzeug den gut sichtbaren, ausgeschilderten Anwohnerparkplatz vor unserem Haus“, beklagt sich Gerd Morus. Der Grengeler ärgert sich über solche Falschparker, da er der Stadt für einen Anwohnerparkplatz eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr zahlt. „Ich habe mehrmals beim Ordnungsamt angerufen, aber dessen Mitarbeiter haben nur ein Verwarn-Knöllchen von 15 Euro am Auto angebracht – mehr ist seither nicht passiert“, sagt Morus. „Viele Urlauber nehmen lieber ein Knöllchen in Kauf, da sie so viel weniger zahlen als in einem Flughafen-Parkhaus.“

Verwarnung günstiger als Parkgebühren

Dass eine Verwarnung deutlich günstiger ist als die Parkgebühren am Flughafen, habe sich bereits in diversen Internetforen herumgesprochen, berichtet der Anwohner. „Mit den Jahren sind immer mehr Falschparker dazu gekommen“, so Morus, der seit 1952 in Grengel wohnt. In der Urlaubszeit und an Wochenenden sei es oft schwer, einen freien Parkplatz zu finden. „Ich habe Flughafengäste auch schon mal angesprochen, wenn sie ihr Auto in der Anwohnerparkzone hinstellen wollten, die waren dann auch immer einsichtig und sind weitergefahren.“

Als Alternative habe er ihnen die sogenannten Airparks, die großen Parkflächen in Gremberghoven und Wahn genannt. „Dort sind die Parkgebühren günstig, außerdem fährt ein Shuttle-Bus direkt zum Flughafen“, sagt Morus. Von der Stadt fordert er nun, dass die falsch geparkten Wagen abschleppt werden.

Kein Abschleppen

Diesen Vorschlag wiegelt Heribert Büth, Sprecher des Ordnungsamts, jedoch ab. „Bei Parkverstößen ist das nicht möglich – Fahrzeuge dürfen nur abgeschleppt werden, wenn sie eine Behinderung oder eine Gefahr darstellen.“ Das sei zum Beispiel der Fall, wenn Passanten mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer nicht mehr am Fahrzeug vorbei kommen oder wenn das Auto anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht blockiert. Büth schlägt eine andere Lösung vor: „Nachdem wir auf dieses Problem hingewiesen wurden, wird das Ordnungsamt das Gebiet jetzt häufiger kontrollieren – so würden Falschparker innerhalb von zwei Wochen drei oder vier Knöllchen erhalten.“