Der Angeklagte hatte in einer Discounter-Filiale in Wahn mit gestohlenen Thunfischdosen einen Ladendetektiv verletzt.
Ladendetektiv verletztThunfisch-Dieb zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Ist eine Thunfischdose im juristischen Sinn ein „gefährliches Werkzeug“? Diese Frage spielte am Freitag eine wichtige Rolle in einer Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht, in der es um einen räuberischen Diebstahl ging. Dem Angeklagten, einem 47 Jahre alten Mann, wurde vorgeworfen, an einem Vormittag im März 2023 in einer Discounter-Filiale in Wahn vier Dosen Thunfischsalat im Gesamtwert von rund zwölf Euro in seine Jacke gesteckt zu haben.
Weiter heißt es in der Anklage, der Ladendetektiv habe ihn auf dem Weg nach draußen aufhalten wollen. Um sich zu befreien, habe der Dieb ein Doppelpack der Dosen hervorgeholt und dem Detektiv damit aufs Handgelenk geschlagen. Genau so sei es passiert, räumte der Angeklagte ein. Darüber hinaus wurde ihm zur Last gelegt, den Detektiv anschließend in dessen Büro beleidigt und bedroht zu haben. Angeblich auf Kurdisch – doch diese Sprache spreche er nicht, wies der 47-Jährige, der aus Rumänien stammt, die Anschuldigung zurück.
Der Verteidiger hatte zur Gerichtsverhandlung Thunfischdosen mitgebracht
Das Schöffengericht stellte das Verfahren, das diesen Teil der Anklage betrifft, ein, weil der andere Vorwurf weitaus gewichtiger ist. Blieb die Frage zu klären, ob der räuberische Diebstahl in Tateinheit mit einer gefährlichen oder nur einer einfachen vorsätzlichen Körperverletzung begangen wurde. Der Ladendetektiv war nicht zur Verhandlung erschienen. Im März dieses Jahres hatte er bei der polizeilichen Vernehmung, zu der er gedrängt werden musste, eine Beule am Handgelenk vorgezeigt und gesagt, er habe immer noch Schmerzen; er wolle sich demnächst in der Türkei operieren lassen.
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Der Verteidiger hatte zur Gerichtsverhandlung Thunfischdosen des in Rede stehenden Typs mitgebracht, damit der Staatsanwalt, der Vorsitzende und die Laienrichter des Schöffengerichts sich ein Bild davon machen konnten. Eine Schere, ein Schuh, ein Auto, ein Schlüsselbund – vieles kann als „gefährliches Werkzeug“ eingesetzt werden. Auf die kleinen, runden Konserven treffe dies im vorliegenden Fall aber nicht zu, befanden schließlich alle Prozessbeteiligten. Damit verringerte sich das Strafmaß deutlich.
Das Gericht verhängte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Abgesehen davon, dass kein gefährliches Werkzeug im Spiel gewesen sei, spreche für den Angeklagten, dass er die Gewalt spontan und nicht geplant angewendet habe und die Beute nicht von großem Wert sei, sagte der Vorsitzende Richter. Negativ zu Buche schlügen die früheren Verurteilungen des Mannes; dazu gehört eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.