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Kölner LandgerichtMann soll im Friseursalon Jungen mehrfach sexuell missbraucht haben

Lesezeit 3 Minuten
Der Junge soll mehrfach in einem Friseursalon missbraucht worden. (Symbolbild)

Der Junge soll mehrfach in einem Friseursalon missbraucht worden. (Symbolbild)

Der 38-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Opfer durfte dem Prozess fernbleiben.

Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Kölner Landgericht am Freitag einen 38-jährigen Mann zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zu Beginn des Prozesses hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt und es dadurch dem zur Tatzeit zehn Jahre alten Jungen erspart, vor Gericht auszusagen.

Familie des Opfers soll die Familie des Täters im Netz öffentlich diffamiert haben

Der Mann führte einen Friseursalon, den seine Familie inzwischen verkauft hat. Bei zwei Gelegenheiten fasste er dem Jungen, der zum Haareschneiden gekommen war, in die Hose. Bei einer weiteren Gelegenheit schloss er sich mit dem Zehnjährigen im Badezimmer des Salons ein und verging sich an ihm in einer Weise, die das Gesetz als „beischlafähnliche Handlung“ und damit als schweren sexuellen Missbrauch einstuft.

Hatte der Junge in den beiden vorherigen Fällen aus Scham und Angst noch geschwiegen, so offenbarte er sich nach der dritten Tat unter Tränen seiner Mutter. Anfang April dieses Jahres kam der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Familie des Opfers soll die Familie des Täters im Netz öffentlich bloßgestellt und diffamiert haben.

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Angeklagter habe die Taten spontan begangen

Die 22. Große Strafkammer geht von uneingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Und von einer „pädophilen Nebenströmung“, die zwar kein „zentrales Gewicht“ in seiner Sexualität habe, mit der er sich aber dringend auseinandersetzen müsse, damit es nicht zu weiteren Straftaten komme und er lerne, „auf legale Weise zu leben“, wie es Jennifer Otten, die Vorsitzende der Kammer, ausdrückte.

Zugutezuhalten sei ihm, dass er frühzeitig gestanden, Reue und Scham „in sehr aufrichtiger Form“ gezeigt habe und bereit gewesen sei, sich zu entschuldigen und Schmerzensgeld zu zahlen – was die Gegenseite, die als Nebenklägerin auftrat, jedoch abgelehnt habe. Er habe die Taten nicht „von langer Hand geplant“, sondern spontan begangen. Und er habe glaubhaft versichert, er werde eine Therapie in Angriff nehmen. Sich den eigenen Gefühlen und Neigungen zu stellen werde umso schwieriger für ihn sein, als er, 1985 in Aleppo in eine kurdisch-jesidische Familie hineingeboren, unter dem Einfluss strenger religiöser und moralischer Vorstellungen stehe.

Zu seinen Lasten führte die Vorsitzende eine „gewisse Steigerung der Intensität“ der Übergriffe an. Er habe dem „völlig überforderten“ Jungen schweren Schaden zugefügt. Dieser leide bis heute unter dem Missbrauch, habe sich in sich zurückgezogen und falle durch Wutausbrüche auf. Außer Frage stehe auch die Belastung der Eltern, besonders der Mutter.

Die Kammer entschied, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten, setzte aber unter strengen Bedingungen dessen Vollstreckung aus, das heißt, der Angeklagte kommt vorläufig auf freien Fuß. Zu den Auflagen gehört, dass er sich unverzüglich in eine Therapie begeben und das Gericht über deren Fortgang auf dem Laufenden halten muss.