Nach Schuss in PorzEx-CDU-Politiker Hans-Josef Bähner drohen bis zu zehn Jahre Haft
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Köln – Die Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen Porzer CDU-Politiker Hans-Josef Bähner wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Der frühere Bezirksvertreter soll in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2019 vor seinem Haus mit einer Pistole auf einen 20-jährigen Mann geschossen und diesen an der Schulter verletzt haben.
„Wegen der besonderen Schwere des Falls“ sei die Anklage bei der 14. Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben worden, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Donnerstag dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Im Falle einer Verurteilung droht Bähner eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Zuerst jedoch muss die Kammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Bähner fühlte sich offenbar gestört
Den Ermittlungen zufolge soll der 72-Jährige mit dem Opfer und dessen Freunden in Streit geraten sein. Die vier jungen Männer hätten am Rheinufer in Porz Musik gehört, Alkohol getrunken und sich lautstark unterhalten, heißt es in der 34 Seiten umfassenden Anklageschrift. Bähner habe sich dadurch in seinem Haus gestört gefühlt. Er sei mit einer Pistole bewaffnet in seinen Garten herausgetreten, um sich zu beschweren. Als er erkannt habe, dass die jungen Männer einen Migrationshintergrund haben, habe er sie rassistisch beleidigt. Nach Angaben des Gerichtssprechers Jan Orth ist in der Anklage von Begriffen wie „Drecksausländer“ und weiteren fremdenfeindlichen Beschimpfungen zu lesen.
Opfer wird schwer an der Schulter verletzt
Im Verlauf des Streits habe Bähner aus seinem Garten heraus mit einer Pistole des Kalibers 7.65 Millimeter auf den 20-Jährigen geschossen. Das Opfer trug eine schwere Schulterverletzung davon. Nach Polizeiangaben soll der Schütze zur Tatzeit betrunken gewesen sein. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Polizeibeamte bei dem mutmaßlichen Täter, der Sportschütze ist, fünf Schusswaffen. Für die Pistole, mit der er den jungen Mann verletzt haben soll, besaß Bähner der Staatsanwaltschaft zufolge keine Genehmigung.Wegen eines möglichen fremdenfeindlichen Hintergrunds der Tat übernahm die Abteilung für Staatsschutz die Ermittlungen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Tat rassistisch motiviert war – wenngleich nicht ausschließlich.
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Nach Bekanntwerden des Vorfalls hatte sich die Kölner CDU über Tage hinweg nicht zu dem Tatverdächtigen und der Tat geäußert. Bis zu einer juristischen Klärung gelte die Unschuldsvermutung, hieß es im Vorstand. Es war Generalsekretär Paul Ziemiak, der sich am 10. Januar 2020 für seine Partei als Erster deutlich distanzierte. „Auf dem Boden unserer christlich-demokratischen Werte steht so ein Verhalten nicht“, schrieb er auf Twitter und wünschte dem Opfer „von Herzen eine baldige Genesung“.
Bähner legte sein Mandat Ende Januar nieder. Er bezeichnete seinen Rücktritt als Ergebnis einer „rechtsstaatlichen Hatz“ auf ihn und seine Frau. Angesichts der nun erhobenen Anklage sagte CDU-Vorsitzender Bernd Petelkau: „Die Haltung der CDU Köln war und ist immer unmissverständlich gewesen: Konflikte dürfen in unserem Land nicht mit Gewalt gelöst werden.“ Rassistische Äußerungen „haben in unserer Gesellschaft ebenso keinen Platz“. Missachte ein Parteimitglied diese Grundwerte, „muss es sich fragen lassen, ob die CDU noch seine politische Heimat sein kann“.