- Der Stadt Köln drohen streckenbezogene Diesel-Fahrverbote.
- Wie reagieren die politischen Entscheidungsträger in Köln und Region auf das Urteil?
- Wir haben die wichtigsten Reaktionen zusammengefasst – von Umwelthilfe bis Henriette Reker.
Köln – Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster am Donnerstag setzt die politischen Entscheider der Stadt Köln und in der Bezirksregierung unter hohen Druck. Wie reagieren sie auf das Urteil? Lesen Sie hier die sehr unterschiedlichen Reaktionen.
Gisela Walsken, Regierungspräsidentin:
„Der im April in Kraft getretene neue Luftreinhalteplan und die darin auf den Weg gebrachten Maßnahmen für bessere Luft in Köln wirken. Allerdings müssen wir auch akzeptieren, dass dem Senat unsere Maßnahmen und die damit verbundenen Prognosen der Grenzwerteinhaltung für die sehr belasteten Straßen nicht ausreichen. Entsprechend müssen und werden wir hier noch einmal zusätzliche Aktivitäten prüfen. Ich bin zuversichtlich, dass wir aus vier neuralgischen Punkten vielleicht ein bis zwei machen.“
Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
„Unsere Maßnahmen und Projekte haben das Gericht jedenfalls insoweit überzeugt, dass ein großflächiges Fahrverbot verhindert werden konnte. Aber auch streckenbezogene Fahrverbote bedeuten erhebliche Einschränkungen für viele Menschen in dieser Stadt, die auf ein Auto angewiesen sind. Höchste Priorität hat für die Stadt Köln der Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner.“
Andrea Blome, Verkehrsdezernentin der Stadt Köln
„Das Gericht hat uns bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir sehen daran auch, dass sich das Verkehrsverhalten der Kölner verändert hat. Das Thema Klimanotstand sensibilisiert die Menschen und befördern den Umstieg weg vom Auto hin zum ÖPNV und zum Rad.“
Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium
„Es ist uns gelungen, den Richter davon zu überzeugen, dass wir keine zonalen Fahrverbote bekommen. Wir müssen jetzt einen neuen Luftreinhalteplan erstellen und an den vier benannten Straßen die Einführung von Fahrverboten prüfen. Das heißt noch lange nicht, dass sie auch tatsächlich kommen.“
Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe:
„Das Gericht hat das Land aufgefordert, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid auch in Köln an der jeder Ecke der Stadt eingehalten werden.“
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Lino Hammer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Kölner Stadtrat:
„Die im letzten Verkehrsausschuss präsentierten Zahlen zur Mobilität in Köln zeigen, dass die Kölnerinnen und Köln schon auf vermehrt auf den Umweltverbund umsteigen. Die größte Herausforderung bleiben aber die Pendlerströme aus dem Umland und die LKW-Durchfahrtsverkehre. Hierfür bedarf es eines wirksamen LKW-Führungskonzeptes und eines qualitativ und quantitativ deutlich verbesserten und schlussendlich emissionsfreien ÖPNV“.
Bernd Petelkau, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kölner Stadtrat:
„Eine große Fahrverbotszone ist vom Tisch. Das ist erstmal eine gute und richtige Nachricht für Köln. Unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität wurden vom Gericht honoriert. Für uns hat die Gesundheit der Menschen weiterhin oberste Wie vom Gericht gefordert, werden wir nun intensiv daran arbeiten, den Schadstoffausstoß weiter zu verringern und die Grenzwerte einzuhalten. Dafür brauchen wir die uneingeschränkte Unterstützung der Bezirksregierung.
Christian Joisten, SPD-Fraktionschef im Kölner Stadtrat:
„Das ist eine krachende Niederlage für die Stadt. Jetzt rächt sich, dass Oberbürgermeisterin Reker und Verkehrsdezernentin Blome nicht schon längst gehandelt haben, um endlich wirksame Maßnahmen auf die Straße zu bringen. Die Gesundheit der Bevölkerung muss endlich besser geschützt werden, ohne wichtige Verkehrsadern für Dieselfahrzeuge lahmzulegen. Die Stadtverwaltung hat jahrelang nichts getan und muss nun endlich handeln.“
Michael Weisenstein, verkehrspolitischer Sprecher der Linken im Kölner Stadtrat:
„Ein Durchfahrtsverbot für einzelne Straße löst das Problem nicht, es verlagert es nur. Das Urteil zeigt, dass Stadtverwaltung und das schwarz-grüne Bündnis nicht ausreichend an der Luftreinhaltung in Köln gearbeitet haben. Wir fordern weiterhin einen Ausbau des ÖPNV und radikale Preissenkungen bei den Kölner Verkehrs-Betrieben. Nur so kann man die Autofahrer zum Umstieg bewegen.“
Ralph Sterck, Fraktionschef der FDP im Kölner Stadtrat:
„Mit dem Urteil sind die Kölner, die Wirtschaft und alle Dieselfahrerinnen und –fahrer mit einem blauen Auge davongekommen. Trotz des Urteils muss die Symbolpolitik, die mehr Belastungen bedeutet und nur die Messpunkte entlastet, wie die Pförtnerampel auf der Aachener Straße oder das LKW-Fahrverbot auf der Rheinuferstraße, ein Ende haben.“
Ulf Reichardt, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Köln:
„Wir bedauern die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für streckenbezogene Dieselfahrverbote in Köln. Wir brauchen jetzt Ausweichrouten für die Wirtschaft. Die Belieferung der Unternehmen sowie Quell- und Zielverkehre müssen weiterhin gewährleistet sein.“
Roman Suthold, Leiter Verkehr und Umwelt des ADAC Nordrhein:
„Mit dem Urteil ist zumindest der Super-Gau für Dieselfahrer abgewendet. Bezirksregierung und Stadt Köln sind aber zu spät aufgewacht und haben die Quittung für jahrelanges Nichtstun bekommen. Klar ist: Wir brauchen insgesamt weniger motorisierten Verkehr in der Stadt. Voraussetzungen dafür sind Alternativen zum Auto, die bequem, zuverlässig und günstig sind.“
Rolf Mauss, Obermeister der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes in Köln:
„Mit einem Flickenteppich unterschiedlich ausgeprägter Fahrverbote werden Probleme nicht gelöst, sondern nur verlagert. Fahrverbote führen zu einer kalten Enteignung vieler Dieselbesitzer, die ihr Fahrzeug im Vertrauen auf langjährige Nutzbarkeit gekauft haben.“
Helmut Dedy, Städtetags-Hauptgeschäftsführer:
„Es kommt zwar kurzfristig nicht zu Fahrverboten in Köln. Doch das Gericht hat das Land aufgefordert, den Luftreinhalteplan rasch zu überarbeiten und zumindest streckenbezogene Fahrverbote an einzelnen Straßenabschnitten vorzusehen. Diese müsse die Bezirksregierung prüfen und festlegen. Es gibt also keinen Grund zur Entwarnung. Zwar wird die Fortschreibung des aktuellen Luftreinhalteplans erfahrungsgemäß einige Monate brauchen. Die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten, bleibt in den Städten mit zu hohen Werten aber eine erhebliche Herausforderung. Allein in Nordrhein-Westfalen laufen noch ein Dutzend weitere Verfahren gegen das Land zu Luftreinhalteplänen. Das Gericht hat bestätigt: Fahrverbote dürfen nur das letzte Mittel bleiben, wenn nicht auf anderem Wege die Grenzwerte für Stickoxid in den Städten eingehalten werden können. Deshalb werden die Luftreinhaltepläne in Zusammenarbeit zwischen Land und den Städten fortgeschrieben und die darin enthaltenen Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt.”