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„Unumgänglich“Gesundheitsminister verteidigt Apotheken-Schließungen nach Todesfällen

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Apotheke Schild

Ein Schild an einer der geschlossenen Apotheken in Köln.

Düsseldorf/Köln – NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Schließung von drei Kölner Apotheken im Zusammenhang mit dem Skandal um vergiftete Glukoselösungen verteidigt. Der CDU-Politiker sagte in Düsseldorf, die Maßnahme diene dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung und sei „unumgänglich“ gewesen. Schließlich hätten alle Mitarbeiter des Apothekenverbunds zu allen Geschäften Zutritt gehabt.

„Das mögliche Restrisiko für die Patienten wollten wir nicht in Kauf nehmen“, sagte Laumann. Derzeit sei unklar, wie es zu den Vergiftungen kommen konnte. „Es kann ein Missgeschick gewesen sein, vielleicht steckt aber auch kriminelle Energie dahinter. Das wissen wir nicht“, erklärte der Gesundheitsminister.

Frage nach Restrisiko bleibt offen

Vor dem Hintergrund zweier Todesfälle im Zusammenhang mit vergifteten Arzneimitteln hatten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Bezirksregierung Köln die sofortige Schließung dreier Apotheken veranlasst. Die Maßnahme sei durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln als unmittelbar zuständige untere Gesundheitsbehörde umgesetzt worden, sagte Laumann. Die Stadt Köln habe die Entscheidung mitgetragen. Die Frage, ob die Patienten, die sich am Dienstag in den Apotheken versorgt hatten, einem Restrisiko ausgesetzt gewesen seien, ließ der Minister offen.

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Zu den drei Apotheken gehören die Heilig-Geist-Apotheke in Longerich, in der nach derzeitigen Ermittlungen die Vergiftung der Glukoselösung erfolgte, sowie zwei weitere Apotheken desselben Apothekenverbunds, die dem selben Besitzer gehören. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe die Staatsanwaltschaft nicht abschließend ermittelt können, wer die Verantwortung für die Verunreinigung trug und ob es sich möglicherweise um eine absichtliche Manipulation handelt. In diesem Fall wäre die Vergiftung all vollendeter Mord zu werten. „Da eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist die vorübergehende Schließung des gesamten Apothekenbetriebs erforderlich“, sagte Laumann.

Am 19. September 2019 war eine schwangere Frau nach der Einnahme einer Glukoselösung kollabiert und wenig später gestorben. Ihr Säugling überlebte die Vergiftung ebenfalls nicht, es verstarb nach einem Notkaiserschnitt.

Zwei Tage zuvor hatte eine weitere schwangere Frau ebenfalls nach der Einnahme des gleichen Mittels schwere gesundheitliche Beschwerden bekommen. Die Glukose wurde in beiden Fällen aus einer Apotheke in Köln-Longerich bezogen. Sie war nachweislich mit einer toxischen Substanz verunreinigt. Die Verunreinigung wurde in einem Vorratsgefäß aus der Apotheke nachgewiesen. Daraufhin untersagte das Gesundheitsamt der Stadt Köln zunächst die Herstellung, die Portionierung und den Verkauf von selbsthergestellten Arzneimitteln in der Apotheke.