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Urteil zu Kölner AktivistenBehördengewalt gegen Rainer Kippe war rechtswidrig

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Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes halten Rainer Kippe fest. (Archivbild)

Köln – Es war ein Einsatz des Ordnungsamtes, der offenbar nicht nur Fingerspitzengefühl und Augenmaß vermissen ließ, sondern auch rechtswidrig war. So sieht es zumindest das Verwaltungsgericht Köln, das Rainer Kippe in einem Prozess gegen die städtische Behörde Recht gab. Wie am Freitag bekannt wurde, hat das Gericht festgestellt, dass die Mitarbeiter der Stadt Kippe zu Unrecht am 9. September 2018 einen Platzverweis auf dem Alter Markt erteilten. Auch die gegen Kippe angewendete Gewalt sei rechtswidrig gewesen. „Für mich ist es eine Genugtuung, gegen die Stadt Recht bekommen zu haben“, sagte Kippe dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Stadt habe eine „Lektion in Sachen Meinungsfreiheit“ erhalten.

Was war passiert: Am 9. September 2018 hatte auf dem Alter Markt eine Veranstaltung zum Tag des Denkmals stattgefunden, an der Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der damalige Ministerpräsident Armin Laschet teilnahmen. Im Vorfeld hatte der ehemaligen grüne Fraktionsgeschäftsführer Rolf Stärk einen Antrag gestellt, an einem Infostand auf dem Alter Markt Unterschriften für ein gefährdetes Fassaden-Mosaik an der Kleingedankstraße sammeln zu dürfen. Der Antrag wurde abgelehnt. Stärk und Kippe waren dennoch auf den Alter Markt gekommen. Nicht mit dem beantragten Stand, sondern nur mit Flyern, Klemmbrett und Pappschild.

Kippe zufolge sei er von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts angesprochen worden. Diese hätten ihn aufgefordert, den Platz zu verlassen. Er habe entgegnet, er mache von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch. Weil er sich nicht ausweisen habe wollen, seien die Mitarbeiter mit Verstärkung zurückgekommen. Man habe ihm einen Arm verdreht, ihn durchsucht, ihm das Portemonnaie, in dem sein Personalausweis steckte, aus der Gesäßtasche gezogen und schließlich einen Platzverweis erteilt.

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Die Mitarbeiter des Ordnungsamts hatten dagegen ausgesagt, Kippe habe sie als Faschisten bezeichnet und ihnen Stasimethoden vorgeworfen. Die Feststellung der Personalien sei notwendig gewesen, da ein Verdacht bestanden habe, dass es sich bei der Aktion um eine nicht genehmigte gewerbliche Nutzung gehandelt habe. Kippe hatte ausgesagt, die Kontrolle sei überflüssig gewesen. Es sei aufgrund der Aufschrift auf dem Plakat sichtbar gewesen, dass es sich nicht um eine gewerbliche Aktion gehandelt habe. „Ich habe die Mitarbeiter nicht beleidigt“, so Kippe. „Ich habe gesagt: Seit dem Ende des Faschismus ist die Meinungsfreiheit kein Gegenstand des Ordnungsrechts.“

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Rainer Kippe (l.) mit seinem Rechtsanwalt Heinrich Comes im Gerichtssaal

Nun gaben die Richter Kippe Recht. Eine „konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ habe man nicht feststellen können. Eine zwangsweise Feststellung der Identität und der später erfolgte Platzverweis seien nicht verhältnismäßig gewesen. Zudem könne nicht festgestellt werden, ob Kippe die städtischen Mitarbeiter tatsächlich beleidigt habe.