Die Politik verordnet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Schrumpfkur. Das bedeutet: weniger TV-Sender, weniger Radio. Ein Spartensender soll auf jeden Fall erhalten bleiben.
Umbau von ARD und ZDFSchrumpfkur für Öffentlich-Rechtliche – Diese TV-Sender sind gefährdet
Die Ministerpräsidenten schieben eine große Reform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an - mit weniger Radioprogrammen und Fernsehkanälen. Die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags von aktuell 18,36 Euro bleibt dagegen weiter offen. Ein erwarteter Beschluss wurde vertagt.
„Wir haben beschlossen, dass wir heute nichts beschließen“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Ziel sei, hier bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember eine Einigung zu erzielen. „Wir brauchen einen anderen Finanzierungsmechanismus für den Beitrag“, so Schweitzer. Dabei soll die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten weiter eine wichtige Rolle spielen. „Wir sind nah an einer Lösung. Ich bin optimistisch, dass wir spätestens im Dezember alle diese Fragen werden beantworten können.“
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Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?
Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Periode für den Beitrag, den Haushalte und Formen zahlen, beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren.
Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte. Die öffentlich-rechtlichen Sender bekamen Recht und damit doch mehr Geld.
Der Deutsche Journalisten-Verband und die Gewerkschaft Verdi kritisierten die Entscheidungen der Ministerpräsidenten. Die Sender sollten den Streit ums Geld wieder verfassungsrechtlich überprüfen lassen, hieß es in Mitteilungen.
Was ist konkret bei den öffentlich-rechtliche Sender geplant?
Die Reform: In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden. Diese Staatsverträge überarbeiten die Länder gerade. Über allem steht die Forderung, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter wirtschaften sollen. Statt Doppelarbeit soll es mehr Kooperation geben. Die Reform könnte laut früheren Länderplänen im Sommer 2025 in Kraft treten.
Das Programm: Eine Reihe von Radioprogrammen der ARD sollen wegfallen. Welche, das steht nicht im Reform-Entwurf der Länder. Das liegt dann in der Hand der Häuser. Beim deutlich kleineren Deutschlandradio ist hingegen keine Streichung von Radioprogrammen geplant.
Auch bei den Fernsehkanälen wird der Rotstift angesetzt: Es soll weniger TV-Programme geben. Es geht um kleinere Sender, zu denen zum Beispiel Tagesschau24, Phoenix, One, Alpha, ZDFinfo, ZDFneo und KiKA zählen. Auch hier ist unklar, welche es treffen könnte.
Der Kinderkanal Kika soll laut Schweitzer aber auf jeden Fall erhalten bleiben - „das ist unser klarer Wunsch“. Für das Kulturprogramm 3Sat sei es denkbar, dessen Angebot in eine vom europäischen Kulturkanal Arte noch zu entwickelnde europäische Kulturplattform zu integrieren. Ein Zeitfenster für solch eine Weiterentwicklung nannten die Ministerpräsidenten aber nicht.
Die Gebühr: Zunächst einmal bleibt alles beim alten. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen - ausgenommen Befreiungen - zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Doch eine Einigung der Länder auf einen Anstieg konkret zum Jahreswechsel gilt als so gut wie ausgeschlossen.
Das Verfahren: Vereinfacht läuft es so ab: Die Länder legen in Staatsverträgen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Die Sender reichen dann bei einer unabhängigen Finanzkommission - KEF - entsprechende Kostenpläne ein. Die Kommission prüft und streicht in der Regel viel weg. Dann empfiehlt sie den Ländern, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein müsste. Die Länder müssen sich eng daran orientieren. Und: Alle Ministerpräsidenten und alle Landtage müssen der Höhe zustimmen. Sagt auch nur ein Land Nein, klappt es nicht. Beim letzten Mal landete der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Sachsen-Anhalt hatte sich gegen eine Erhöhung gestellt und schließlich eine Niederlage kassiert.
Die weiteren Sparmaßnahmen: Außerdem sollen die Gehälter der Sender-Chefs an den öffentlichen Dienst angepasst werden. Erhebliche Einschnitte beschlossen die Länderchefs außerdem bei den Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Sender für Sportrechte. In Zukunft dürften ARD und ZDF maximal fünf Prozent ihres Budgets für Olympische Spiele, Fußballübertragungen oder andere Sportrechte verwenden, sagte Schweitzer. Nach Angaben des Medienbranchendienstes dwdl.de lag bei der ARD der Anteil bislang bei etwa acht Prozent, beim ZDF sogar bei etwa zehn Prozent. Hier könnten also Entlastungen der Haushalte folgen, allerdings kann dies zu weniger Sport im Programmangebot führen.
Bereits vor der Konferenz hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst im ARD-“Morgenmagazin“ von der Zusammenlegung von Spartenprogrammen wie den beiden Kultursendern ARTE und 3sat als „Schritt in die richtige Richtung“ gesprochen. Darüber herrsche Konsens. Weniger eindeutig hatte der CDU-Politiker die Diskussion um die geplante GEZ-Erhöhung eingeschätzt. Diese sei „ein bisschen komplizierter“. (red)