Im Prozess gegen einen 22-Jährigen aus Gummersbach ist das Urteil gefallen: Wegen Mordes an seinem Großvater muss er lebenslang ins Gefängnis.
Mord in GummersbachLandgericht schickt 22-Jährigen lebenslang hinter Gitter
Das Kölner Landgericht hat am Freitag einen 22-Jährigen wegen Mordes an seinem Großvater (83) sowie wegen schwerer Brandstiftung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Die Fünfte Große Strafkammer verurteilte den Gummersbacher zu einer lebenslangen Haftstrafe. „Wir haben es hier mit einem Täter zu tun, der zwei Seiten hat. Einerseits ist er hilfsbereit und freundlich. Es gibt indes auch eine schwarze Seite, die zum Spiel mit dem Leben des Großvaters geführt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Koerfers in der Urteilsbegründung. Zum Motiv führte das Gericht aus, dass der Angeklagte eine „Rettungsshow“ mit ihm selbst als Helden habe inszenieren wollen.
Einem Gutachten zufolge hatte der Tote viel Schlafmittel im Blut
Am 13. Juli vergangenen Jahres hatte der Angeklagte seinen Großvater in den Morgenstunden aufgesucht, um ihn zum Augenarzt zu begleiten. Zunächst aber habe er dem Großvater zehn Tabletten des Schlafmittels Zopiklon in einem Kaffee verabreicht. „Es kommt kein anderer in Betracht, der dem Geschädigten das Zopiklon verabreicht haben könnte“, sagte Koerfers. Der überdosierte Wirkstoff war einem Gutachten zufolge später im Blut des Seniors festgestellt worden.
Bei der Heimkehr gegen Mittag, so zeigten es im Prozess gezeigte Aufnahmen von Überwachungskameras am Haus des Großvaters, stand der 83-Jährige bereits deutlich unter dem Einfluss des Medikaments: Er konnte nicht mehr selbstständig aus dem Auto steigen und gelangte nur mit Hilfe des Angeklagten ins Haus. Dort habe der Angeklagte dann einen Fernsehsessel in Brand gesetzt und das Haus zunächst verlassen, um etwas zu erledigen.
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Vorsitzender Richter spricht von einer „Rettungsshow“ des Beschuldigten
Bei seiner Rückkehr, etwa eine Viertelstunde später, habe er dann den Brand „entdeckt“, die Feuerwehr alarmiert und zunächst lediglich „untaugliche Rettungsversuche“ unternommen. Erst als die Feuerwehr sich mit Martinshorn dem Brandort genähert habe, sei der Angeklagte ins Haus gegangen und habe den Großvater ins Freie gezogen.
Warum hatte der Angeklagte bis zum Eintreffen der Feuerwehr gewartet? Die Antwort des Gerichts: „Weil er ein Publikum wollte.“ Das Gericht stützte seine Feststellungen auf eine „dichte Indizienkette“, wie Koerfers schilderte. So habe die Noch-Ehefrau des Angeklagten von einem Gespräch mit dem Angeklagten am Abend des Tattags berichtet.
Verteidigerin des Angeklagten aus Gummersbach kündigt Revision an
Darin habe der Angeklagte geäußert, er wisse nicht, ob er „den Opa angezündet habe“. Aber auch sichergestellte Chatnachrichten, in denen der Angeklagte berichtet habe, das spätere Opfer werde immer tattriger und lasse brennende Zigaretten fallen, seien als eine die Tat vorbereitende „Legendenbildung“ zu verstehen, so Richter Koerfers.
Der 22-Jährige nahm das Urteil äußerlich ungerührt entgegen. Seine Verteidigerin Petra Eßer kündigte Revision gegen das Urteil an.