Hinrichs verteidigte sich selbst. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – weitermachen will sie trotzdem.
Sprecherin der Letzten GenerationCarla Hinrichs zu Freiheitsstrafe verurteilt
Carla Hinrichs, Pressesprecherin der Klimaaktivisten-Gruppe Letzte Generation, droht eine Freiheitsstrafe. Die Mitbegründerin des Klimabündnisses wurde am Donnerstag (11. Mai) vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil bestätigte die 26-Jährige über den offiziellen Twitter-Kanal von Letzte Generation.
Gericht in Frankfurt verurteilt Carla Hinrichs zu Haftstrafe auf Bewährung
„Ich bin Carla und ich wurde gerade von einem Gericht in Frankfurt zu zwei Monaten Haft verurteilt“, beginnt die Pressesprecherin ihr Statement. Sie habe dem Gericht von ihren Beweggründen für den Protest berichtet, der Richter habe ihr Motiv jedoch in der Bewertung für nicht relevant gehalten, so Hinrichs. In der Tat begründete der Richter sein Urteil damit, dass eine moralische Begründung für ihre Protestaktion vor dem Gesetz keine Rolle spiele.
„Ich habe erzählt, dass ich Angst um mein eigenes Leben habe, um das Leben meiner Geschwister“, so Hinrichs mit emotionaler Stimme. Das Urteil werde sie nicht davon abhalten, „weiter auf die Straße zu gehen“.
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Letzte Generation: Carla Hinrichs von Urteil entsetzt
Carla Hinrichs verteidigte sich vor dem Landgericht in Frankfurt selbst, auf einen Anwalt verzichtete die ehemalige Jura-Studentin. Verhandelt wurde ein Vorfall aus dem April 2022. Damals hatte die Aktivistin mit Gleichgesinnten eine Straße in der Mainmetropole blockiert. Gegen eine Geldstrafe hatte sie Einspruch eingelegt, daraufhin kam es nun zur Verhandlung.
Das Gericht ging im Strafbefehl vom Tatbestand der Nötigung aus. Auf den Urteilsspruch soll Hinrichs emotional reagiert haben. Gerichtsreportern zufolge liefen ihr Tränen über das Gesicht. Medienberichten zufolge plant die Pressesprecherin der Letzten Generation, in Berufung zu gehen.
Letzte Generation muss weiteren Rückschlag vor Gericht einstecken
Die Letzte Generation musste am Donnerstag vor Gericht noch einen weiteren Rückschlag verkraften. Nach einem Polizeieinsatz bei einer Straßenblockade in Berlin war ein Klima-Demonstrant gerichtlich gegen einen sogenannten Schmerzgriff vorgegangen – und ist nun zunächst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerde des Mitglieds der Klimagruppe Letzte Generation im Eilverfahren ab, wie ein Justizsprecher am Donnerstag mitteilte.
Ob das polizeiliche Einschreiten rechtswidrig war, könne nur im Rahmen einer Klage im Hauptsacheverfahren und nicht per einstweiligem Rechtsschutz geklärt werden, hieß es. Auch der Versuch, die Polizei zum Unterlassen des Schmerzgriffes zu verpflichten, scheiterte.
Haftstrafen für Mitglieder der Letzten Generation
Bundesweit kam es in den vergangenen Wochen zu Verhandlungen gegen Mitglieder der Letzten Generation. Meist endeten die Verfahren mit Geldstrafen für die Aktivistinnen und Aktivisten. Jüngst wurden jedoch auch härtere Urteile gesprochen. Weil sie nur ein paar Stunden nach einer Verurteilung direkt wieder eine Straße blockierten, verurteilte das Amtsgericht Heilbronn zwei Männer und eine Frau im April wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung.
Das Urteil war laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der Letzten Generation verhängt wurde.
Die Letzte Generation macht seit 2022 regelmäßig mit Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. (pst)