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9-Euro-TicketVerwirrung bei der Rückerstattung von Semesterbeiträgen

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Am Wochenende fahllen zahlreiche S-Bahnen in der Region aus.

Köln – Das 9-Euro-Ticket ist da – und für die Allermeisten damit die Möglichkeit, endlich günstig den Nah- und Regionalverkehr zu nutzen. Studierende können das bereits mit ihrem Semesterticket, finanziert durch ihren Semesterbeitrag. Und den haben sie längst bezahlt. Nun sollen sie einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Nur wie, wann und wieviel - darüber herrscht an vielen Unis ein ordentliches Durcheinander.

Wir haben die Universitäten Bonn, Köln, Düsseldorf und Aachen gefragt sowie die Rheinische Fachhochschule Köln, wie sie ihren Studierenden die Gebühren zurückerstatten. Die Rheinische Fachhochschule Köln ließ die Anfrage unbeantwortet, die Uni Bonn wiederum verwies auf den AStA, der wiederum ebenfalls die Anfrage nicht beantwortete.

Unis Köln und Aachen haben den Betrag bereits berechnet

Alle 50.000 Studierenden der Uni Köln bekommen je 72,51 Euro ihres Semesterbeitrages zurück. Bei den meisten von ihnen wird diese Summe einfach vom Wintersemesterbeitrag abgerechnet. Diejenigen, die die Uni diesen Sommer verlassen, können bis Ende Juni einen „Antrag auf Erstattung 9“ beim Studierendensekretariat einreichen.

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Ab Anfang 2023 beginnt die Universität dann mit der Rücküberweisung. „Die Erstattung selbst kann aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl an solchen Erstattungsanträgen in Einzelfällen mehrere Wochen dauern“, so die Uni.

Die RWTH Aachen zahlt ihren Studierenden 70,96 Euro zurück. „Näheres befindet sich hierzu noch in Klärung“, schreibt der AStA auf seiner Webseite. Ob Studierende ebenfalls weniger für ihren Wintersemesterbeitrag zahlen müssen oder allesamt einen Antrag stellen müssen, steht also noch nicht fest. Der AStA schreibt, er stehe im engen Austausch mit den Verkehrsverbünden und der zentralen Hochschulverwaltung.

Semesterticket gilt diesen Sommer deutschlandweit

Studierende der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf müssen sich ebenfalls noch gedulden. Die Uni hat noch keine Summe errechnet, die sie zurückzahlen wird, auch das Wann und Wie ist noch unklar. „Wir warten noch auf die gesetzlichen Grundlagen (…) und darauf, dass die Verkehrsverbünde den AStA final informiert haben“, schreibt die Pressestelle der Uni auf Anfrage. Dies sei vermutlich im Juni der Fall. „Sobald dies passiert ist, wird die Universität im laufenden Sommersemester die durch das Inkrafttreten des 9-Euro-Tickets ermittelte Überzahlung an die Studierenden rückerstatten.“

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Inhaber eines Semestertickets müssen übrigens kein 9-Euro-Ticket ziehen, um über ihre Semesterticket-Grenzen hinaus zu reisen: Alle Semestertickets gelten diesen Sommer deutschlandweit.