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Debatte über InnenräumeMaskenpflicht im Nahverkehr bleibt auch in NRW

Lesezeit 4 Minuten
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Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll bestehen bleiben. 

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann drängt auf eine bundeseinheitliche Lösung bei der Diskussion um eine Wiedereinführung der Maskenpflicht. „Ziel muss sein, dass wir als Bundesländer geschlossen vorgehen und uns eng miteinander abstimmen“, sagt Laumann. „Ein Flickenteppich ist für die Akzeptanz möglicher Maßnahmen nicht förderlich.“

Derzeit tagen die Gesundheitsminister aller Bundesländer unter Vorsitz der Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, Petra Grimme-Benne (SPD). Ihre Sprecherin signalisiert eine grundsätzliche Einigung: Sollten die Länder wieder eine Maskenpflicht einführen, dann wollen sie dies gemeinsam tun.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekräftigte vergangene Woche seine Forderung nach einer Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen. Zugleich sprach sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dagegen aus. Nach der aktueller Rechtslage müssen die Bundesländer jeweils für sich entscheiden, ob sie Corona-Maßnahmen verschärfen oder lockern.

Alles zum Thema Karl-Josef Laumann

Seit dem 2. April herrscht in Nordrhein-Westfalen keine Maskenpflicht in Innenräumen mehr. Während im Frühjahr noch einige Menschen freiwillig beim Einkaufen eine Maske übergezogen haben, tun dies heute nur noch sehr wenige. Mit den sinkenden Temperaturen steigt nun die Sorge vor einer Herbst- und Winterwelle. Einige Ärzteverbände fordern eine Rückkehr zur Maskenpflicht.

Was sagt das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen zu einer Wiedereinführung der Maskenpflicht?

Laut dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales drängte Laumann selbst darauf, das Thema Maskenpflicht auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz zu setzen. „Da einheitliche Schwellenwerte der unterschiedlichen Situation in den Bundesländern nicht gerecht werden, brauchen wir einen Mechanismus, mit dem wir uns in den kommenden Monaten eng abstimmen und über Entwicklungen in den Ländern und mögliche Maßnahmen immer sehr zeitnah und vor der Entscheidung über Schutzmaßnahmen austauschen“, sagt Laumann.

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann 

Klar sei aber auch: „Maskenpflichten und Mindestabstände in Außenbereichen können nur bei einer konkreten Überlastungssituation angeordnet werden. Das ist in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht gegeben.“

Wann entscheidet sich eine mögliche Ausweitung der Maskenpflicht?

Eine Arbeitsgruppe der Obersten Landesgesundheitsbehörden soll klären, wie man eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen könnte und welche Schwellenwerte dort gelten soll. Diese Arbeitsgruppe wird sich am 9. und 10. November beraten. Dabei wird die Gruppe auch darüber diskutieren, inwieweit die Hospitalisierungsrate und die lokale Inzidenz berücksichtigt wird.

Wird eine Maskenpflicht im Nahverkehr bestehen bleiben?

Ja. Die Gesundheitsminister sind sich einig, dass an einer solchen Maskenpflicht festgehalten wird.

Wie sieht die Infektionslage derzeit aus?

Die Infektionszahlen steigen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr so deutlich und deuten „eher eine Plateaubildung an“, so Laumann. Trotzdem müsse man das Infektionsgeschehen in den kommenden Wochen genau beobachten. In Köln steigt die Zahl der positiv getesteten Patienten in den Krankenhäusern jedoch an. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Köln am Dienstag bei 514 und damit unter der Inzidenz in Nordrhein-Westfalen von 612. Bundesweit vermeldete das Robert-Koch-Institut am Dienstag einen Wert von 570.

Was fordern Ärztevertreter?

Johannes Nießen, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, befürwortete im ARD-Morgenmagazin ein möglichst einheitliches Vorgehen. Dem Verband liege viel daran, „dass möglichst klar ist, wenn die Inzidenz bei 500 oder 1000 ist, dass man sowohl in Hamburg als auch in München gleich vorgeht.“

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Berlins Uniklinik Charité schaut besorgt auf das aktuelle Infektionsgeschehen. „Wir laufen an der Charité möglicherweise in eine Situation hinein, in der wir die reguläre Versorgung wieder einschränken müssen“, sagt Vorstandsmitglied Martin E. Kreis. Zum einen fallen viele Beschäftigte wegen einem positiven Corona-Test aus, dazu liegen ein Viertel der Patientinnen und Patienten mit einem positiven Corona-Test derzeit auf der Intensivstation. „Wenn der Infektionsschutz mit der Maskenpflicht in Innenräumen intensiviert würde, hätten wir eine gute Möglichkeit, der schwierigen Lage in den Krankenhäusern entgegenzusteuern.“

Anders sieht es Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Er hält bei einer Impfquote von über 80 Prozent und vielen Genesenen eine Maskenpflicht für überflüssig. Die Lage sei komplett anders als in den vergangenen beiden Jahren, sagt Gassen. Deutschland sei von einer Überlastung des Gesundheitssystems weit entfernt.

Wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen?

Noch bis Ende des Jahres gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Sie besagt, dass Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, also zum Beispiel Ärzte oder ambulante Intensiv-Pfleger, vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sein müssen. Andernfalls benötigen sie ein ärztliches Attest. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Verstöße zu melden. Die Gesundheitsämter können dann Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte verhängen.

Inzwischen werden jedoch die Stimmen lauter, die gesetzliche Grundlage für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht früher außer Kraft zu setzen. So hatten vor wenigen Tagen bereits Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ein Ende der Impfpflicht für das Pflege- und Klinikpersonal gefordert. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann denkt seit Juli über ein Ende nach. Heute wisse man, dass die Impfung eine Ansteckung nicht ausschließt, sagte er. Eine Verlängerung der Impfpflicht halte er deshalb nicht für sinnvoll. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konnte bisher noch keine Entscheidung präsentieren: „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen“, sagte er zuletzt im Bundestag. (mit dpa)