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Grundsteuerprobleme beim ErzbistumFDP kritisiert Kirchenprivileg als inakzeptabel

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Dunkle Wolken überm Dom Archiv

Dunkle Wolken über dem Kölner Dom (Archivbild)

Düsseldorf – Das Erzbistum Köln hat darum gebeten, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum März 2023 zu verlängern. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll es ein Problem mit der IT der Finanzverwaltung geben.

Danach reicht die fixe Länge von Textfeldern zum Teil nicht aus, um die Namen von Kirchengemeinden vollständig eingeben zu können.

Komplexe Bemessungsgrundlagen

Zudem gelten für Kirchenimmobilien komplexe Bemessungsgrundlagen für Gemeindezentren, Kitas- oder Senioreneinrichtungen. Auch der Wert historisch gewachsener Ländereien ist offenbar nicht einfach zu ermitteln. Für Gebäude, die der religiösen Betätigung, der Schulung oder der Verkündung dienen, ist in NRW allerdings keine Abgabe zu entrichten.

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Ralf Witzel

Ralf Witzel (FDP). 

An den komplizierten Anforderungen, die die Steuerzahler bei der Abgabe der Grundsteuer erfüllen müssen, hatte es in den vergangenen Wochen massive Kritik gegeben. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hatte die Abgabefrist daraufhin bis Ende Januar 2023 verlängert. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger" exklusiv berichtet, dass erst einen Bruchteil der Steuerpflichtigen ihre Erklärung abgegeben hatte.

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NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) 

Der FDP-Politiker Ralf Witzel forderte das Finanzministerium auf, den Umgang mit dem Ansinnen des Erzbistums transparent zu machen. In Landtagskreisen heißt es, Optendrenk wolle den Antrag „wohlwollend prüfen“. In der Antwort auf eine kleine Anfrage des FDP-Finanzexperten verweigerte der Finanzminister allerdings jetzt unter Hinweis auf das Steuergeheimnis eine konkrete Auskunft. Außerdem bleibe die Frage offen, welche „typischen Gründe“ allgemein für Bewilligungen von Fristverlängerungen anerkannt werden.

Kapelle-Eifel

Kapelle in der Eifel.

Mit dieser Auskunft will sich Witzel nicht abfinden. „Dem öffentlichen Interesse darf die Landesregierung nicht länger mit lautem Schweigen begegnen. Im Rahmen der Gleichbehandlung haben alle Bürger und Betriebe ein Anrecht darauf, transparent die Gründe zu erfahren, wann Finanzämter gehalten sind, die Grundsteuerfrist zu verlängern. Ein einseitiges Kirchenprivileg ist nicht akzeptabel“, sagte Witzel dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Wenn den Finanzminister weiterhin die Fallzahlen und Sorgen der Steuerpflichtigen beispielsweise bei ihrer Fristverlängerung gar nicht interessieren würden, dürfe er sich „über die niedrige Einreichungsquote nicht länger wundern“, sagte der Politiker aus Essen.

Optendrenk behauptet, das Portal Elster sei für alle Anwendungsfälle geeignet, also auch zur Veranlagung für Kirchengrundstücke. „Grundsteuerpflichtiger Grundbesitz kann über die gängigen Online-Portale rechtssicher erklärt werden“, erklärte das NRW-Finanzministerium.