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Kampf gegen Corona-PandemieAuch Privatärzte dürfen ab Juni impfen

Lesezeit 2 Minuten
Corona-Impfung Hausarzt

Eine Hausärztin impft eine Patientin gegen das Coronavirus.

Köln

Auch reine Privatärzte sollen ab Juni gegen Corona impfen können. Dies habe das Bundesgesundheitsministerium jetzt zugesagt, berichtete Christoph Gepp, stellvertretender Vorsitzender des Privatärztlichen Bundesverbandes (pbv), auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Ministerium habe den Verband beauftragt, eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. „Und ich bin ausgesprochen zuversichtlich, dass wir das von unserer Seite auch hinkriegen“, so Gepp.

Derzeit sind Privatärzte - anders als Kassenärzte, die auch Privatpatienten behandeln - noch nicht Teil der Impfkampagne. Dies habe zwei Gründe, heißt es in einem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums. Zum einen müsse ein Register oder ein vergleichbares Verfahren zu Authentifizierung von Privatarztpraxen entwickelt werden. Denn bei weitem nicht jeder Inhaber eines Arztausweises sei tatsächlich Betreiber einer Praxis. Zudem sei es „für das Impfquoten-Monitoring erforderlich, dass erfolgte Impfungen auch zeitnah in die Impfstatistik des Bundes einfließen können“.

Bei Kassenärzten werden Daten bereits zentral gesammelt

Dass dies aktuell noch nicht möglich ist, habe organisatorische und rechtliche Gründe, erläuterte Gepp. Die Privatärzte seien bisher ausschließlich bei den Landesärztekammern gemeldet. „Aber die Daten werden von dort aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben.“

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Kassenärzte indes seien zusätzlich immer noch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen registriert. Dorthin melden die Mediziner die vorgeschriebenen Informationen zu den durchgeführten Corona-Impfungen, die dann gesammelt an das Robert-Koch-Institut für die bundesweiten Statistiken weitergegeben werden.

Anlaufstelle für Privatärzte im Aufbau

Eine dementsprechende zentrale Anlaufstelle baue sein Verband derzeit in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister auf, so Gepp. Dort könnten sich die Privatärzte dann registrieren und authentifizieren lassen, um anschließend die von ihnen erbrachte Impfleistungen zu melden.

„Wirtschaftlich ist das für jeden Privatarzt zwar uninteressant“, sagt Gepp. Denn für jeden einzelnen Patienten müsse ein detaillierter Datensatz erfasst werden. „Aber es geht uns darum, dass wir unsere Patienten versorgen können.“ Schließlich gebe es zahlreiche hausärztliche Privatärzte. „Und die betreuen viele alte und kranke Menschen, die derzeit auf dem Schlauch stehen.“

Späte Kommunikation mit dem Ministerium

Das Problem mit der fehlenden zentralen Anlaufstelle hätte schon früher erkannt und beseitigt werden können, räumt Gepp ein. „Wenn man gewusst hätte, wie die Wünsche des Bundesgesundheitsministeriums sind, wenn wir also früher in Kommunikation getreten wären, hätte man die Lücke sicherlich früher schließen können.“ In der Impfverordnung vom 20. März habe es noch geheißen, dass Privatärzte dabei seien.

„Und dann ist offenbar beim BMG aufgefallen, dass es das Problem der Datenweiterleitung gibt.“ Am 30. März jedenfalls seien die Privatärzte wieder aus der Impfverordnung entfernt worden. „Aber wir sind ja jetzt dran, das Problem zu lösen.“