Ankara/Berlin – Die türkische Regierung hat einen kontroversen Tiervergleich des FDP-Vizes Wolfgang Kubicki an die Adresse des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan „aufs Schärfste“ verurteilt und den deutschen Botschafter einbestellt.
Die „inakzeptablen Äußerungen“ seien für sein Amt als Vizepräsident des Deutschen Bundestages unpassend und entbehrten jeder politischen Moral und Verantwortung, teilte der Sprecher des türkischen Außenministeriums, Tanju Bilgic, am Dienstag mit. Man habe auch dem deutschen Botschafter „unsere starke Reaktion“ zu diesem Thema mitgeteilt.
Kubicki reagiert mit Ironie: „Kanalratte ist ein kluges und verschlagenes Wesen“
Kubicki hatte Medienberichten zufolge bei einer Wahlkampfveranstaltung in Hildesheim Erdogan im Zusammenhang mit seiner Flüchtlingspolitik als „Kanalratte“ bezeichnet.
Der FDP-Politiker äußerte sich unterdessen mit süffisanter Ironie zu der türkischen Reaktion: „Ich habe Herrn Erdogan in einer Nebenbemerkung während eines Wahlkampfauftrittes in Niedersachsen 'kleine Kanalratte' genannt. Eine Kanalratte ist ein kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen, weshalb sie auch in Kindergeschichten als Protagonistin auftritt („Kalle Kanalratte“, „Ratatouille“)“, teilte Kubicki mit, der auch Bundestagsvizepräsident ist.
Kubickis Äußerung weckt Erinnerungen an „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann
Kubicki erklärte weiter, er habe diese Äußerung im Rahmen einer Ausführung über die Flüchtlingspolitik des türkischen Präsidenten getätigt, der einen für die Türkei vorteilhaften Deal mit der Europäischen Union zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen abgeschlossen habe.
„Gleichwohl müssen wir sehen, dass die Flüchtlingswelle über die Balkanroute wieder zunimmt, was erneut Herausforderungen für die deutsche Außen- und Innenpolitik mit sich bringt“, so Kubicki.
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Der Fall erinnert an das Gedicht „Schmähkritik“ von Satiriker Jan Böhmermann in Erdogans Richtung. Im Jahr 2016 hatte Böhmermann das Gedicht in seiner damaligen Show „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und Erdogan mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
In der Folge kam es zum Rechtsstreit zwischen Erdogan und Böhmermann – der türkische Präsident erzielte einen Teilerfolg. Nach Urteilen Hamburger Gerichte wurden Teile des Gedichts verboten, nicht aber, wie Erdogan es angestrebt hatte, das gesamte Werk. (das/dpa)