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Vorbild ÖsterreichWäre ein Lockdown für Ungeimpfte auch in Deutschland möglich?

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In immer mehr Bundesländern wird 2G eingeführt.

Köln – In Österreich gilt seit Wochenbeginn ein „Lockdown für Ungeimpfte“. Wäre dies bei uns auch zulässig? Oder haben wir mit den zunehmenden 2G-Regeln schon etwas ganz Ähnliches? Im Nachbarland gilt für Ungeimpfte derzeit eine Ausgangssperre, die aber durch viele Ausnahmen durchbrochen ist. So dürfen auch Ungeimpfte für den täglichen Bedarf einkaufen, zur Arbeit und Ausbildung gehen, sie dürfen sich „zur körperlichen und psychischen Erholung“ im Freien aufhalten, auch dürfen sie an Versammlungen und Gottesdiensten teilnehmen.

In Deutschland gibt es derzeit keine Ausgangssperren für Ungeimpfte. Aber es gibt zunehmend Zugangssperren für Ungeimpfte nach den 2G-Regeln. Danach werden nur Geimpfte und Genesene eingelassen. In Baden-Württemberg gilt ab diesem Mittwoch 2G in der Innen-Gastronomie, in Clubs, Kinos und auf Weihnachtsmärkten. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat angekündigt, dass im Lauf der nächsten Woche auch in Nordrhein-Westfalen landesweite 2G-Regeln eingeführt werden sollen, insbesondere in der Gastronomie, in Fußballstadien und auf Weihnachtsmärkten.

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Die österreichische Ausgangssperre für Ungeimpfte und die deutschen 2G-Zugangssperren gehen in ähnliche Richtungen, es gibt aber auch Dinge, die nur in Österreich verboten sind. So dürfen Ungeimpfte in Österreich derzeit zum Beispiel keine Handtaschen und Kissen kaufen, weil diese nicht zur Grundversorgung gehören. Auch dürfen Ungeimpfte in Österreich keine touristischen Ausflüge unternehmen oder mit Freunden auf der Straße herumstehen.

2G-Zugangsbeschränkungen und Ausgangssperren nur während der „epidemischen Lage“

Derzeit können die deutschen Bundesländer sowohl 2G-Zugangsbeschränkungen als auch Ausgangssperren einführen. Beide Instrumente gehören zu dem Instrumentenkasten, der im November 2020 im Infektionsschutzgesetz eingeführt wurde.

Dieser Instrumentenkasten steht den Ländern aber nur zur Verfügung, solange der Bundestag eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ feststellt. Diese „epidemische Lage“ will die geplante Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen zum 25. November auslaufen lassen. Dann sollen die Länder nur noch einen reduzierten Instrumentenkasten zur Verfügung haben. Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes will der Bundestag am Donnerstag beschließen.

Nach dieser Änderung können die Länder ab 25. November keine Ausgangssperren mehr anordnen, also auch keinen Lockdown für Ungeimpfte. Dagegen bleiben 2G-Zugangsregeln zulässig.

2G als „Impfpflicht durch die Hintertür“

Es wird zwar kritisiert, dass zunehmende 2G-Regeln eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ bedeuten. Rechtlich ist das aber kein Problem, da auch die Einführung einer offenen Impfpflicht (wie bei der Masernimpfung) verfassungsrechtlich möglich wäre.

Umgekehrt wird auch argumentiert, es sei unzulässig, Geimpfte und Ungeimpfte gleichzubehandeln. Man dürfe nicht deshalb Grundrechte der Geimpften beschränken, weil man Ungeimpfte nicht verärgern will. Dabei wird aber übersehen, dass auch Geimpfte infektiös sein können (wenn auch deutlich kürzer als Ungeimpfte). Es gäbe also durchaus Gründe, auch die Grundrechte von Geimpften und Genesenen weiter einzuschränken.

Am rechtsichersten ist 2G daher in der Variante 2G-Plus, bei der Geimpfte und Genesene sich zusätzlich auch noch testen lassen müssen.