Düsseldorf – Die August-Flut hat an den Flussläufen von NRW Schäden in zweistelliger Milliarden-Höhe verursacht. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach, die Beauftragte für den Wiederaufbau in der schwarz-gelben Landesregierung, hat jetzt die Details der Aufbauhilfe vorgestellt.
So soll für Schäden am eigenen Hausrat eine Pauschale gezahlt werden. „Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale“, sagte die CDU-Politikerin in Düsseldorf.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wenn Ehe- oder Lebenspartner mit im Haushalt leben, erhöht sich der Betrag um 8500 Euro, für jede weitere gemeldete Person werden 3500 Euro ausgezahlt. Bereits gezahlte Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen werden von dem Betrag abgezogen. Den Anträgen müssten Schreiben der Versicherungen über Leistungen oder die Ablehnung von Leistungen beigefügt werden, betonte Scharrenbach. Sie rechnet mit 80.000 bis hunderttausend Anträgen von Privathaushalten.
Kritik von der Opposition
SPD und Grüne kritisierten die Regelung. „Wer seine Küche, seine Wohnzimmer- und Schlafzimmermöbel samt aller Kleidung verloren hat, muss nicht wohlhabend sein, um die Pauschalsätze zu übersteigen“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Zudem würden Schäden nur ersetzt, wenn sie über 5.000 Euro lägen: „Haushalte mit geringem Einkommen und verhältnismäßig geringem Schaden fallen hier durchs System“, erklärte der Politiker aus Eschweiler. Die Antragsberatung der Bürger müssten die Kommunen vor Ort übernehmen. „Anders als von der Landesregierung versprochen, gibt es dafür aber keine personelle Unterstützung.“ Die Kommunen müssen Zeitarbeitsfirmen damit beauftragen, die Bürger bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Auch die Grüne-Landesvorsitzende Mona Neubaur kritisierte die Unterstützung als unangemessen. „In vielen Fällen sind die Summen nicht ausreichend, um alle Schäden an Hab und Gut wieder instand zu setzen“, sagte sie. Das Versprechen von Bundes- und Landesregierung, dass niemand wirtschaftlich schlechter gestellt sein werde, habe hohe Erwartungen geweckt, diese müssten eingelöst werden, so Neubaur.
Sachverständige müssen Schäden begutachten
Nach den Plänen der Landesregierung soll die Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden in der Regel bis zu 80 Prozent gefördert werden. Die Begutachtung durch einen Sachverständigen ist zwingend erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Kosten für einen Ersatzneubau an einem Ort, der nicht von Hochwasser bedroht ist, zu 80 Prozent übernommen. Die Kosten für den Wiederaufbau von denkmalgeschützten Objekten werden teilweise vollständig übernommen.
Einkommenseinbußen werden übernommen
Bund und Land hatten ein 30 Milliarden Euro schweres Hilfspaket für die Flutopfer geschnürt, aus dem NRW 12,3 Milliarden Euro erhält. Auch Firmen und Unternehmen profitieren von dem Hilfsprogramm. „Sachschäden und auch Einkommenseinbußen werden regelmäßig mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert“, sagte FDP-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Die Anträge für die Wideraufbauhilfe können ab Freitag online beim Land gestellt werden.
Hochwasserschutz beim Aufbau mitdenken
Auch Landwirte und die Fischereiwirtschaft sollen von den Fördergeldern profitieren. In NRW sind rund 600 Betriebe direkt betroffen. „Felder und Wälder waren überschwemmt, Dämme an Fischteichen sind gebrochen“, sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Beim Wiederaufbau sei es erforderlich, dass Maßnahmen für den präventiven Hochwasserschutz ergriffen werden. „Wir müssen die richtigen Schlüsse ziehen, um künftiges Leid zu verhindern oder zumindest bestmöglich abzumildern“, so die CDU-Politikerin.
Bei der Flut-Katastrophe waren in NRW 49 Menschen ums Leben gekommen. Das Krisenmanagement der Landesregierung soll jetzt in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter die Lupe genommen werden.