Eine Pflichtversicherung könnten sich viele Menschen nicht leisten. Der Bundesjustizminister schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
„Unglaubliche Bürokratie“Buschmann spricht sich klar gegen Elementarschaden-Pflichtversicherung aus
![Teile der Altstadt von Passau sind vom Hochwasser der Donau überflutet. (Archivbild)](https://static.ksta.de/__images/2024/06/19/63b30f8e-6fe4-4b0e-b8d6-b19861cc1396.jpeg?auto=format&q=75&w=2000&h=5334&s=90c76a502a8a6a8b20a7f2d02502d1ae)
Angefacht wurde die Diskussion wegen der Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg Anfang Juni. (Archivbild)
Copyright: dpa
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich klar gegen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Er warnte am Mittwoch in Berlin vor der „unglaublichen Bürokratie“, die eine solche Pflichtversicherung nach sich ziehen würde. Eine Pflichtversicherung wäre zudem ohne Beteiligung des Staates nicht bezahlbar, warnte der Minister. Er schlug stattdessen eine sogenannte Angebotspflicht vor.
Eine Versicherung gegen Elementarschäden sei „sinnvoll“, sagte Buschmann. „Ich würde sie jedem empfehlen.“
Elementarschäden: Viele Menschen können sich Versicherungsprämie nicht leisten
Der Zwang zu einer solchen Versicherung wäre aber „mit ganz schwierigen Konsequenzen verbunden“, warnte der Minister. So gebe es Regionen in Deutschland, wo die Versicherungsprämien so hoch seien, „dass wir möglicherweise Menschen aus ihrem Elternhaus vertreiben, die sich die Versicherungsprämie nicht mehr leisten können“. In solchen Regionen würden die Nebenkosten durch eine Pflichtversicherung möglicherweise so stark ansteigen, dass auch Mieterinnen und Mieter sich das Wohnen dort nicht mehr leisten könnten.
Alles zum Thema Hochwasser, Überschwemmung und Flut
- Massive Regenmengen in Alpen Vier Tote nach Unwettern mit Erdrutsch in der Schweiz und Italien
- Hochwasserschutz So schützen die Talsperren Menschen im Rhein-Sieg-Kreis vor den Wassermassen
- Aggerverband Wasserversorger in Oberberg führt Dürreindex ein
- Vandalismus Burscheid weist auf Lebensgefahr durch entfernte Kanaldeckel hin
- Nach der Flut Das Horchheimer Becken ist wieder voll nutzbar
- Erftverband legt Zahlen vor Entlang der Erft fiel 2023 zehn Prozent mehr Regen als in Durchschnittsjahren
- Hammerweg in Leverkusen Stadt fehlt für neue Dhünnbrücke immer noch ein Grundstück
Buschmann sagte, „wir wissen mittlerweile, dass das Versprechen nicht gehalten werden kann“, dass eine Pflichtversicherung zu niedrigeren Beiträgen für alle führen würde. Eine Versicherungsprämie bestehe aus dem Risiko eines Gebäudes, Schaden zu nehmen, und den Kosten, die bei einem Schaden entstehen. „Diese Prämie ändert sich nicht, wenn das Gebäude rechts und links versichert ist.“
Durchschnittsprämie hält Buschmann für unglaublich kompliziert
Eine mögliche Durchschnittsprämie wiederum „würde nur funktionieren, wenn es einen staatlichen Einheitsversicherer gäbe“ und die Politik eine Art Risikostrukturausgleich konstruieren würde. Das sei „unglaublich bürokratisch, unglaublich kompliziert“.
Er sei daher für eine Angebotspflicht: Alle Menschen, die eine Elementarschadenversicherung wollten, sollten auch eine bekommen, sagte Buschmann. Menschen mit Altverträgen bekämen dann ein Angebot, ihre Versicherung aufzustocken. Bei Neuverträgen sollte eine Elementarschadenversicherung enthalten, aber abwählbar sein.
Der Justizminister reagierte auf die Forderung der Bundesländer nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Die Diskussion wird schon seit Jahren geführt. Angefacht wurde sie wegen der Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg Anfang Juni.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder treffen sich am Donnerstag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Dabei steht auch das Thema Elementarschadenversicherung auf der Agenda. (afp)