Wer wann genau im „Landtagsrestaurant“ speisen darf – dafür gibt es im Düsseldorfer Politbetrieb eigentlich Regeln. Eine Glosse.
Andrang nicht nur zur CurrywurstIn der NRW-Landtagskantine herrscht Beef um die Essenszeiten
In der Demokratie sind alle Menschen gleich. Ausgerechnet und überraschenderweise sind im Landtag Abgeordnete und Mitarbeiter ein bisschen gleicher als das Team von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) – zumindest, wenn es um die Kantine geht. Das „Landtagsrestaurant“ (so der offizielle Name) im Untergeschoss des Hohen Hauses soll von hungrigen Regierungsmitarbeitern nämlich nicht mehr vor 13 Uhr aufgesucht werden. Das hat Landtagspräsident André Kuper in einem wahrhaft gepfefferten Brief an die Staatskanzlei klargestellt.
Hintergrund des Beefsteak-Beefs: Die Kantine ist eigentlich nur für Mitglieder des Landtags und die hunderten Menschen gedacht, die im Haus selbst arbeiten. Nun herrschen in der Düsseldorfer Politiker-Speisung offenbar prekäre Verhältnisse: Die nahe gelegene Staatskanzlei hat keine eigene Kantine, die meisten Ministerien auch nicht. Schul- und Kulturressort teilten sich zwar ein großes Betriebsrestaurant mit dem Landeskriminalamt – doch der Laden ist wegen Kernsanierung auch dicht.
Bitterer Nachgeschmack für die Staatskanzlei: Bis 13 Uhr knurrt der Magen
Die Regierungsmitarbeiter strömen daher nicht nur an Plenartagen oder wegen der Currywurst mittwochs Richtung Landtag. Dass man sich irgendwann mal darauf geeinigt hatte, die Essens-Zeiten zu entzerren, scheinen die meisten nicht zu wissen oder vergessen zu haben. So schimpft Kuper in seinem Brief an Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU): „Seit geraumer Zeit wird diese Regelung überwiegend nicht mehr beachtet.“ Und serviert auch gleich die Folgen: „Die damit verbundenen längeren Wartezeiten (…) beeinträchtigen die Abläufe im Landtag.“
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Daher hätten „Personengruppen der Abgeordneten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung innerhalb einer Kernzeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr Vorrang“, so Kuper. Bitterer Nachgeschmack für die Staatskanzlei: „Erst ab 13.00 Uhr sollte das Landtagsrestaurant durch Beschäftigte der Landesregierung zur Mittagsverpflegung genutzt werden.“
Dass der Landtag die 13 Uhr-Regelung nun ernst nimmt, bekamen manche Regierungsmitarbeiter übrigens schon zu spüren. Wer seinen Hausausweis vergessen hat und bei der Security vorsprechen muss, wird schon mal brüsk angesprochen: Ob man etwa zum Essen da sei? Schließlich sei es noch nicht 13 Uhr. Dem Vernehmen nach schleichen sich dennoch viele Externe rein. Der Kohldampf scheint stärker als Kuper.