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LandesrechnungshofNeue Kritik am milliardenschweren Krisenprogramm der Regierung

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Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und Marcus Optendrenk (CDU), Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, sitzen im Plenum des Landtags.

Der Landesrechnungshof erneuert seine Kritik am Krisenprogramm der Landesregierung, hier mit Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

Fünf Milliarden Euro neuer Schulden will die Landesregierung zur Bewältigung der Energiekrise machen. Der Landesrechnungshof hat auch beim zweiten Anlauf von CDU und Grünen erhebliche Bedenken.

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat der Landesrechnungshof (LRH) gravierende Einwände gegen die Haushaltspläne der NRW-Landesregierung geltend gemacht. In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der LRH, das geplante kreditfinanzierte Sondervermögen zur Krisenbewältigung in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro sei nicht hinreichend begründet.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage als verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse sei nicht plausibel dargelegt.

Sondervermögen für die Folgen des Ukraine-Krieges

Die schwarz-grüne Koalition hatte in der vergangenen Woche mit ihrer Mehrheit im Landtag eine „außergewöhnliche Notsituation“ für NRW festgestellt. Damit wird die Aufnahme von Krediten über die Begrenzung der Schuldenbremse hinaus ermöglicht.

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Die Regierung will ein bis zu fünf Milliarden Euro umfassendes „Sondervermögen Krisenbewältigung“ für die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einrichten. Es soll in einem zweiten Nachtrag zum Haushaltsgesetz 2022 verankert werden. SPD, FDP und AfD hatten unter anderem wegen Verfassungsbedenken gegen die Feststellung einer Notsituation gestimmt. Die gesetzliche Zweckbestimmung des Sondervermögens müsse präzisiert werden, monierte der LRH. Zudem fehle der konkrete Kreditfinanzierungsbedarf – ebenso wie ein Tilgungsplan.

„Die vorliegenden Gesetzentwürfe legen die „erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nicht dar“, bilanziert der Rechnungshof. SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty sprach von der „zweiten Verfassungsbruchlandung innerhalb von zwei Wochen“.

Der LRH hatte im vergangenen Monat bereits an den ursprünglichen Haushaltsplänen der Regierung erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

Im Finanzministerium schätzt man die Lage anders ein. Die Kritik des Landesrechnungshofs sei nicht grundsätzlicher Natur. Es würden nur Präzisierungen gefordert. Im Haushaltsausschuss des Landtags sollen diese und andere Stellungnahmen zum Haushaltsplan am Dienstag diskutiert werden. Darunter seien auch einige, die den eingeschlagenen Weg der Landesregierung als korrekt bezeichnen.