- Die CDU fordert, das seit Anfang November geltende Prostitutionsverbot aufzuheben.
- Begründung: Das Geschäft läuft im Teil-Lockdown in der Illegalität weiter.
- Ein Kommentar
Seitdem der Teil-Lockdown verhängt wurde, ist die Prostitution in NRW erneut verboten. Während die Ministerpräsidenten schon über eine Verschärfung der Kontaktverbote nachdenken, macht sich die CDU-Landtagsfraktion jetzt für eine Aufhebung der Regel stark. Die Betroffenen, meist Frauen, würden gezwungen, ihre Dienste in dunklen Schmuddelecken anzubieten, lautet die Argumentation. Diejenigen, die Beratung besonders nötig hätten, seien in der Illegalität für die Sozialarbeiter kaum noch erreichbar.
Angesichts der angespannten Corona-Lage an den Schulen und der Forderung nach weiteren Kontaktbeschränkungen ist es mutig von der CDU, jetzt eine Debatte um die prekäre Situation der Prostituierten loszutreten. Die Frauen-Union in NRW, an deren Spitze NRW-Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach steht, hatte das Thema allerdings schon im Sommer gesetzt. Selbst bei den Grünen wundert man sich bisweilen über die progressiven Strömungen in der Union. Das offene Eintreten für faire Arbeitsbedingungen in der Sex-Arbeit wäre in der CDU vor nicht allzu langer Zeit undenkbar gewesen.
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Tatsächlich wäre es naiv anzunehmen, dass die Prostitution nicht mehr stattfinden würden, nur weil der Staat sie offiziell verboten hat. Selbst in Schweden, wo Männer hart bestraft werden, wenn sie käufliche Liebesdienste in Anspruch nehmen, ist es nicht gelungen, das Geschäft auszumerzen. Der Ansatz, vernünftige Rahmenbedingungen für die Prostitution zu schaffen, ist daher lebensnaher. Frauen, die in einem sichern Umfeld arbeiten, sind am besten vor Gewalt geschützt.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass auch in vermeintlich ordnungsgemäß geführten Bordellen immer wieder Zwangsprostituierte anschaffen müssen. Die Methoden der Menschenhändler, die die Versklavung organisieren, sind ebenso rabiat wie perfide. So berichten Beratungsstellen davon, dass weiblichen Flüchtlingen aus Nigeria von Schleppern mit einem Voodoo-Zauber gedroht wird. Der würde die Angehörigen töten, wenn sie nicht bereit wären, die Kosten für ihre Überfahrt nach Europa auf dem Strich abzuarbeiten.
Wenn der Staat Strukturen festsetzt, in denen Sex-Arbeit legal möglich ist, muss er sich darum kümmern, dass diese nicht von Menschenhändlern ausgenutzt werden. Doch dabei versagen die Ermittlungsbehörden. Das Lagebild des Landeskriminalamts zum Menschenhandel in NRW zeigt, dass im Jahr 2018 gerade mal 131 Opfer registriert wurden. Die Strippenzieher in den kriminellen Clans dürften sich darüber ins Fäustchen lachen.